Allgemeine Informationen
- Eine Jagdscheinverlängerung ist ab dem 30. Januar 2023 möglich. Für die anstehenden Jagdscheinverlängerungen muss zwingend ein Termin bei der Unteren Jagdbehörde vereinbart werden.
- Aufgabengebiete der Jagdbehörde:
- Entscheidungen über Entstehung, Abrundung, Teilung und Zusammenlegung von Jagdbezirken
- Anleitung und Kontrolle der Jagdgenossenschaften
- Prüfung von Satzungen und Jagdpachtverträgen
- Überwachung der Jagdnutzung und Pachthöchstflächen
- Erteilung und Versagung jagdrechtlicher Erlaubnisse
- Durchführung von Jägerprüfungen
- Anleitung der Hegegemeinschaften, Pflege des Wildbestandes
- Abschussplanung, Abschussregulierung, Jagdstatistiken
- Wildseuchen
- Informationen zur Afrikanischen Schweinepest (ASP)
- Allgemeinverfügung Anzeigepflicht und Mitwirkung bei verendet aufgefundenen oder krank erlegten Wildschweinen
- Jagdschutz-Einhaltung und Ausübung durch Berechtigte
- Anzeigen und Ablieferungen Nichtjagdberechtigter
- Leitung des Jagdbeirates
- Zusammenarbeit mit Jagdverbänden und Jagdvereinigungen
Ansprechpartner
Stellenbezeichnung: | SB Jagd |
Telefon: | 0375 4402-24112 |
E-Mail: | ordnungsamt@landkreis-zwickau.de |
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