Allgemeine Informationen
Aufgabengebiete:
- Erstanerkennung der kleingärtnerischen Gemeinnützigkeit von Kleingartenvereinen
- Regelmäßige Prüfung bereits anerkannter gemeinnütziger Kleingartenvereine und Verlängerung der Anerkennung der kleingärtnerischen Gemeinnützigkeit
- Überwachung der Belange der Gemeinnützigkeit
- Beratung zu Fragen des Kleingartenwesens in Abstimmung mit den Verbänden und Vereinen
- Durchführung von Verfahren zur Aberkennung der kleingärtnerischen Gemeinnützigkeit
- Stellungnahmen in gesetzlich vorgeschriebenen Genehmigungsverfahren