Heilpraktikererlaubnis
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Ein rechtlicher Überblick:

  • Nach § 1 Abs.2 Heilpraktikergesetz ist Heilkunde im Sinne des Gesetzes jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen.
  • Wer diese ausüben will, bedarf der Erlaubnis.
  • Örtlich zuständig für die Erteilung der Heilpraktikererlaubnis ist die Verwaltungsbehörde (z.B. Landratsamt Zwickau), in deren Dienstbezirk die antragstellende Person ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort hat oder zuletzt hatte. Regelmäßig ist das der Ort der Hauptwohnung.
  • Die Kenntnisüberprüfung für das gesamte Gebiet des Freistaates Sachsen erfolgt im Gesundheitsamt des Landkreises Görlitz.

  • 250,00 Euro bei Erlaubniserteilung
  • Unabhängig davon erhebt das Gesundheitsamt Görlitz für die Kenntnisüberprüfung Gebühren und Auslagen.
Stellenbezeichnung:Sachbearbeiterin Gewerberecht
Aufgabenbeschreibung:
  • Erlaubnispflichtige Gewerbe
  • Heilpraktikergesetz
Telefon: 0375 4402-24123
Fax:0375 4402-24109
E-Mail:ordnungsamt@landkreis-zwickau.de
Öffnungszeiten
Hausanschrift
Postanschrift
Stellenbezeichnung:Sachbearbeiter Gewerberecht
Aufgabenbeschreibung:
  • Erlaubnispflichtige Gewerbe
  • Heilpraktikergesetz
Telefon: 0375 4402-24122
Fax:0375 4402-24109
E-Mail:ordnungsamt@landkreis-zwickau.de
Öffnungszeiten
Hausanschrift
Postanschrift
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