Allgemeine Informationen
Hinweise:
Erreichbarkeit / Terminvergabe:
Bitte beachten Sie, dass Vorsprachen derzeit ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich sind. Sie haben daher die Möglichkeit, uns Ihre (Termin-)Anfrage oder sonstigen Anliegen schriftlich per Post, per Fax oder per E-Mail zuzusenden. Ihre Anfrage sollte folgende Angaben enthalten:
Beratungsgespräch:
Für die Beantragung der Einbürgerung in den deutschen Staatsverband ist grundsätzlich eine (telefonische) Beratung notwendig. Im Rahmen des Gespräches beraten wir Sie zu den Voraussetzungen sowie Erfolgsaussichten Ihres Antrages und zum weiteren Verfahren. Zudem erhalten Sie alle benötigten Formulare und ein Merkblatt der erforderlichen Unterlagen für die Antragstellung. Aufgrund des großen Interesses an einer Einbürgerung wird zur Planung und Vorbereitung der (telefonischen) Beratungsgespräche eine Warteliste geführt. Bei Interesse bitten wir Sie per Post, per Fax oder per E-Mail Kontakt mit uns aufzunehmen. Die Anfragen werden chronologisch, das heißt nach Eingangsdatum, bearbeitet. Sobald Ihre Anfrage an der Reihe ist, erhalten Sie von uns unaufgefordert einen Termin für das (telefonische) Beratungsgespräch.
Antragsunterlagen:
Bitte beachten Sie, dass zur Einbürgerung keine Antragsunterlagen auf dieser Internetseite bereitgestellt werden. Die Antragsunterlagen erhalten Sie individualisiert nach dem Beratungsgespräch durch die Staatsangehörigkeitsbehörde zur Verfügung gestellt.
Persönliche Antragstellung:
Aufgrund des großen Interesses an einer Einbürgerung wird zur Planung und Vorbereitung der persönlichen Antragstellung eine Warteliste geführt. Die Anfragen werden chronologisch, das heißt nach Eingangsdatum, bearbeitet. Sobald Ihre Anfrage an der Reihe ist, erhalten Sie von uns unaufgefordert einen Termin für die persönliche Antragstellung. Bitte sehen Sie von der postalischen Zusendung von Einbürgerungsanträgen ab, da diese keine persönliche Vorsprache ersetzen.
Fragen zum aktuellen Bearbeitungsstand:
Aufgrund des stark gestiegenen Antragsaufkommens ist es derzeit nicht möglich, alle Einbürgerungsanträge zeitnah zu bearbeiten. Wir bitten in der Zwischenzeit von Rückfragen zum Stand der Bearbeitung abzusehen. Diese werden nicht beantwortet. Wir werden uns umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen, sobald Ihr Antrag in Bearbeitung gegangen ist. Wir bitten um Ihr Verständnis und bedanken uns für Ihre Geduld. Wir weisen darauf hin, dass die Beauftragung eines Rechtsbeistands nicht zu einer schnelleren Bearbeitung eines Einbürgerungsantrages führt. Auch ist die Erhebung einer Untätigkeitsklage nach § 75 VwGO zwar möglich, führt jedoch ebenfalls nicht zu einer zügigeren Bearbeitung oder Priorisierung.
Erreichbarkeit / Terminvergabe:
Bitte beachten Sie, dass Vorsprachen derzeit ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich sind. Sie haben daher die Möglichkeit, uns Ihre (Termin-)Anfrage oder sonstigen Anliegen schriftlich per Post, per Fax oder per E-Mail zuzusenden. Ihre Anfrage sollte folgende Angaben enthalten:
- Ihr konkretes Anliegen (z. B. Beratung zur Einbürgerung, Abgabe des Einbürgerungsantrages samt Unterlagen zur Antragstellung)
- die Personenzahl,
- jeweils den/die vollständigen Namen, Geburtsdatum, Wohnanschrift und
- eine Telefonnummer
Beratungsgespräch:
Für die Beantragung der Einbürgerung in den deutschen Staatsverband ist grundsätzlich eine (telefonische) Beratung notwendig. Im Rahmen des Gespräches beraten wir Sie zu den Voraussetzungen sowie Erfolgsaussichten Ihres Antrages und zum weiteren Verfahren. Zudem erhalten Sie alle benötigten Formulare und ein Merkblatt der erforderlichen Unterlagen für die Antragstellung. Aufgrund des großen Interesses an einer Einbürgerung wird zur Planung und Vorbereitung der (telefonischen) Beratungsgespräche eine Warteliste geführt. Bei Interesse bitten wir Sie per Post, per Fax oder per E-Mail Kontakt mit uns aufzunehmen. Die Anfragen werden chronologisch, das heißt nach Eingangsdatum, bearbeitet. Sobald Ihre Anfrage an der Reihe ist, erhalten Sie von uns unaufgefordert einen Termin für das (telefonische) Beratungsgespräch.
Antragsunterlagen:
Bitte beachten Sie, dass zur Einbürgerung keine Antragsunterlagen auf dieser Internetseite bereitgestellt werden. Die Antragsunterlagen erhalten Sie individualisiert nach dem Beratungsgespräch durch die Staatsangehörigkeitsbehörde zur Verfügung gestellt.
Persönliche Antragstellung:
Aufgrund des großen Interesses an einer Einbürgerung wird zur Planung und Vorbereitung der persönlichen Antragstellung eine Warteliste geführt. Die Anfragen werden chronologisch, das heißt nach Eingangsdatum, bearbeitet. Sobald Ihre Anfrage an der Reihe ist, erhalten Sie von uns unaufgefordert einen Termin für die persönliche Antragstellung. Bitte sehen Sie von der postalischen Zusendung von Einbürgerungsanträgen ab, da diese keine persönliche Vorsprache ersetzen.
Fragen zum aktuellen Bearbeitungsstand:
Aufgrund des stark gestiegenen Antragsaufkommens ist es derzeit nicht möglich, alle Einbürgerungsanträge zeitnah zu bearbeiten. Wir bitten in der Zwischenzeit von Rückfragen zum Stand der Bearbeitung abzusehen. Diese werden nicht beantwortet. Wir werden uns umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen, sobald Ihr Antrag in Bearbeitung gegangen ist. Wir bitten um Ihr Verständnis und bedanken uns für Ihre Geduld. Wir weisen darauf hin, dass die Beauftragung eines Rechtsbeistands nicht zu einer schnelleren Bearbeitung eines Einbürgerungsantrages führt. Auch ist die Erhebung einer Untätigkeitsklage nach § 75 VwGO zwar möglich, führt jedoch ebenfalls nicht zu einer zügigeren Bearbeitung oder Priorisierung.
Ansprechpartner
Stellenbezeichnung: | Einbürgerung |
E-Mail: | einbuergerung@landkreis-zwickau.de |
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