Änderung der Personenzahl bei wohnlich genutzen Grundstücken (Abfallentsorgung)
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Bitte teilen Sie Änderungen der Anzahl von wohnhaften Personen (Überlassungspflichtigen) auf einem an die öffentliche Abfallentsorgung des Landkreises Zwickau angeschlossenen Grundstück (beispielsweise durch Aus- oder Zuzug) dem Amt für Abfallwirtschaft mit.

Die Anzahl der auf einem Grundstück gemeldeten Personen ist Bemessungsgrundlage der Sockelgebühr.

Voraussetzungen:
Die Mitteilung kann nur durch die Grundstückseigentümerin beziehungsweise den Grundstückseigentümer oder die Hausverwaltung erfolgen.





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