Änderung der Zustelladresse für den Abfallgebührenbescheid
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Soll der Abfallgebührenbescheid nicht an die Grundstückseigentümerin beziehungsweise den Grundstückseigentümer gesendet werden, können Sie eine bevollmächtigte Person (beispielsweise Miteigentümerin, Miteigentümer, Mieterin oder Mieter) benennen.

Voraussetzungen:

Die Mitteilung kann nur durch die Grundstückseigentümerin beziehungsweise den Grundstückseigentümer oder die Hausverwaltung erfolgen.
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