Allgemeine Informationen
Abwasser darf nur in ein Gewässer (Grundwasser oder Oberflächengewässer) eingeleitet werden, wenn eine Reinigung nach dem Stand der Technik erfolgt. Vorhandene Kleineinleitungen sind bis spätestens 31. Dezember 2015 an die Anforderungen des § 57 WHG anzupassen, sofern diese noch nicht eingehalten werden. Wasserrechtliche Erlaubnisse für Einleitungen aus Kleinkläranlagen, die nicht dem gesetzlich geforderten Stand der Technik entsprechen, erlöschen kraft Gesetzes nach Ablauf des 31. Dezember 2015 vgl. Sächsische Kleinkläranlagenverordnung vom 19. Juni 2007 § 2.
Voraussetzungen:
Einleitung des Abwassers in ein Oberflächengewässer oder Versickerung des Abwassers in den Untergrund
Umweltamt 01.08.2015
Ablauf
Für die Sanierung oder den Neubau einer Kleinkläranlage wird eine neue wasserrechtliche Erlaubnis benötigt. Der Antrag und die erforderlichen Unterlagen sind im Landratsamt Zwickau, Umweltamt, Sachgebiet Wasser, einzureichen. Bau und Betrieb der Kleinkläranlage sind genehmigungsfrei nach § 55 Abs. 3 Nr. 4 SächsWG.
Anträge und Formulare
- Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Einleitung von vorgereinigtem Abwasser in ein Oberflächengewässer
- Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Einleitung von vorgereinigtem Abwasser ins Grundwasser
- Anlage zum Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Versickerung von Abwasser bei bestehenden Versickerungsanlagen
- Merkblatt zu den Anforderungen an den Inhalt von Anträgen zur dezentralen Abwasserbeseitigung durch Versickerung von vorgereinigtem häuslichen Abwasser
- Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Versickerung von Niederschlagswasser ins Grundwasser
- Merkblatt zu den Anforderungen an die Erstellung und den Inhalt von Anträgen zur dezentralen Regenwasserbeseitigung
Ansprechpartner
Name: | Jörg Buchhold |
Stellenbezeichnung: | Wasser - Sachgebietsleiter und stellvertretender Amtsleiter |
Telefon: | 0375 4402-26210 |
Fax: | 0375 4402-26219 |
E-Mail: | joerg.buchhold@landkreis-zwickau.de |
Öffnungszeiten | |
Hausanschrift | |
Postanschrift |
Rechtsgrundlagen
Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushaltes (Wasserhaushaltsgesetz - WHG)
Sächsisches Wassergesetz (SächsWG)
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zu den Anforderungen an Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben, über deren Selbstüberwachung und Wartung sowie deren Überwachung (Kleinkläranlagenverordnung)
Verordnung über Anforderungen an das Einleiten von Abwasser ins Gewässer (Abwasserverordnung)
Sächsisches Wassergesetz (SächsWG)
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zu den Anforderungen an Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben, über deren Selbstüberwachung und Wartung sowie deren Überwachung (Kleinkläranlagenverordnung)
Verordnung über Anforderungen an das Einleiten von Abwasser ins Gewässer (Abwasserverordnung)