Allgemeine Informationen
Wald darf nur in eine andere Nutzungsart (dauerhaft, befristet, vorrangige Mitbenutzung) umgewandelt werden, wenn dies durch die untere Forstbehörde genehmigt wird.
Voraussetzungen:
Die Genehmigung kann erteilt werden, sofern der Antragsteller geeignete Ersatzaufforstungen nachweisen kann. Die Notwendigkeit der Waldumwandlung und die Orstgebundenheit muss seitens des Antragstellers nachgewiesen werden.
Erforderliche Unterlagen
- formloser Antrag
- Flächen für Ersatzaufforstung
- aussagefähige Lagepläne
- Flächen für Ersatzaufforstung
- aussagefähige Lagepläne
Kosten und Gebühren
ab 100,00 €