Waldumwandlung
  1. Hauptnavigation
  2. Navigation der aktiven Seite
  3. Inhalt der Seite

nlf,frst,ufb,Forstwirtschaft,Wald,Forst,Aufforstung,Ersatz,Umwandlung,Baum,Bäume,Fichten,Nadelbaum,Nadelbäume,Laubbaum,Laub,Laubbaum,



Wald darf nur in eine andere Nutzungsart (dauerhaft, befristet, vorrangige Mitbenutzung) umgewandelt werden, wenn dies durch die untere Forstbehörde genehmigt wird.
Voraussetzungen:
Die Genehmigung kann erteilt werden, sofern der Antragsteller geeignete Ersatzaufforstungen nachweisen kann. Die Notwendigkeit der Waldumwandlung und die Orstgebundenheit muss seitens des Antragstellers nachgewiesen werden.
ab 100,00 €
zum Seitenanfang springen