Wasserbau
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Gemäß § 26 Abs. 1 Sächsisches Wassergesetz (SächsWG) bedarf die Errichtung oder Beseitigung von Anlagen in, an, unter und über Gewässern sowie im Uferbereich einer wasserrechtlichen Genehmigung. Dies gilt auch für wesentliche Änderungen dieser Anlagen. Dazu zählen:- Ufermauern
- Einleitstellen 
- Durchlässe, Brücken 
- Gewässerquerungen mit Ver- und Entsorgungsleitungen 
1. wasserbauliche Gestaltung von Abwasserleitungskreuzungen
2. wasserbauliche Gestaltung von Elektroleitungskreuzungen
3. wasserbauliche Gestaltung von Gasleitungskreuzungen
4. wasserbauliche Gestaltung von Trinkwasserleitungs-Kreuzungsstellen

Umweltamt 10.08.2015
Name: Jörg Buchhold
Stellenbezeichnung:Wasser - Sachgebietsleiter und stellvertretender Amtsleiter
Telefon: 0375 4402-26210
Fax:0375 4402-26219
E-Mail:joerg.buchhold@landkreis-zwickau.de
Öffnungszeiten
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