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Als Lärm werden Geräusche (Schalle) bezeichnet, die durch ihre Lautstärke und Struktur für den Menschen und die Umwelt gesundheitsschädigend oder störend bzw. belastend wirken.Lärmbewertung und Schutzniveau vor Lärmbelastungen richten sich für unterschiedliche Bereiche nach unterschiedlichen Regelungsgrundlagen (siehe Rechtsgrundlagen)
Umweltamt 10.08.2015
Bei Lärmbelästigungen durch Nachbarn sollte zunächst immer der Dialog mit dem Verursacher gesucht werden. Ansprechpartner bei anhaltenden Lärmproblemen sind
in der Regel nicht die Behörden, sondern das Ordnungsamt der Stadt oder der Gemeinde und außerhalb der Öffnungszeiten die Polizei.
Stellenbezeichnung:Immissionsschutz
Telefon: 0375 4402-26263
Fax:0375 4402-26219
E-Mail:umwelt@landkreis-zwickau.de
Öffnungszeiten
Hausanschrift
Postanschrift
Stellenbezeichnung:Immissionsschutz
Telefon: 0375 4402-26262
Fax:0375 4402-26219
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