Allgemeine Informationen
Die Restabfall- oder Graue Tonne
In die Grauen Tonnen gehört nur, was nicht auf einem anderen Weg entsorgt werden kann. Der Rest eben.
In die Grauen Tonnen gehört nur, was nicht auf einem anderen Weg entsorgt werden kann. Der Rest eben.
- Die Entleerung erfolgt gemäß gültigem Tourenplan mindestens 14-täglich.
- Die Bestellung von Restabfalltonnen muss schriftlich durch die Grundstückseigentümerin beziehungsweise den Grundstückseigentümer oder die Hausverwaltung erfolgen (Formular siehe Änderung des Abfallbehälterbestandes).
- Was gehört dazu? - siehe Besonderheiten
- Sortierhinweise als PDF zum Ausdrucken siehe Weitere Informationen
Kosten und Gebühren
- Die Vorhaltekosten sind in der Sockelgebühr einkalkuliert
- Die Leistungsgebühr Restabfall beinhaltet die Kosten der Einsammlung, des Transports sowie der Beseitigung von Restabfällen (aus Restabfallbehältern oder Restabfallsäcken) und beträgt je Entleerung:
- für 60 Liter Behälter: 2,53 EUR,
- für 70 Liter Säcke: 3,50 EUR,
- für 80 Liter Behälter: 3,38 EUR,
- für 120 Liter Behälter: 5,06 EUR,
- für 240 Liter Behälter: 10,12 EUR,
- für 1 100 Liter Behälter: 46,35 EUR.
Besonderheiten
Hinein gehören:
Nicht dazu gehören:
Zugelassene Restabfallsäcke
- Aktenordner
- Fenster- und Spiegelglas
- Fotos und -papier
- Geschenkpapier − beschichtet
- Glühlampen, Halogenlampen
- Gummierzeugnisse
- Hygieneartikel und -tücher, Taschentücher
- Kassetten (Audio und Video), Schallplatten
- Küchentücher, Servietten − unbenutzt und benutzt
- Spielzeug − auch aus Kunststoff
- Staubsaugerbeutel
- Tapeten und -reste − auch unbenutzt
- Windeln
Nicht dazu gehören:
- Batterien
- CDs und DVDs
- Energiesparlampen, Leuchtstoffröhren und Elektro(nik)-Altgeräte
- Fußbodenbeläge
Zugelassene Restabfallsäcke
- Sie haben ein hohes Restabfallaufkommen und die Tonnen reichen nicht aus? Bitte nutzen Sie Restabfallsäcke.
- Nur zugelassene Restabfallsäcke werden mitgenommen (siehe Verkaufsstellen).
- Kosten: 3,50 EUR je Stück (Fassungsvermögen: 70 Liter)
Ansprechpartner
Stellenbezeichnung: | Kontakt Abfallwirtschaft |
Aufgabenbeschreibung: | Entgegennahme aller Anliegen rund um die Abfallentsorgung im Landkreis Zwickau |
Telefon: | 0375 4402-26600 |
Fax: | 0375 4402-26119 |
E-Mail: | abfallwirtschaft@landkreis-zwickau.de |
Öffnungszeiten | |
Hausanschrift | |
Postanschrift |
Rechtsgrundlagen
§ 3 Absatz 1 Nummer 1
und Absatz 2 Nummer 1 in
Verbindung mit §§ 13 bis 17 Abfallwirtschaftssatzung in
Verbindung mit §§ 5 und 11 bis 15 Abfallgebührensatzung