Allgemeine Informationen
Die Blaue Tonne
Altpapier ist ein wertvoller Rohstoff. Mittlerweile werden in Deutschland Papiere für den Zeitungsdruck, für Verpackungen und Wellpappen fast vollständig aus Altpapier hergestellt. Je mehr Papier wiederverwertet wird, desto weniger Holz muss für die neue Papierproduktion aufgewendet werden - Altpapier sammeln ist deshalb ein wichtiger Beitrag zum sparsamen Umgang mit Naturressourcen.
Altpapier ist ein wertvoller Rohstoff. Mittlerweile werden in Deutschland Papiere für den Zeitungsdruck, für Verpackungen und Wellpappen fast vollständig aus Altpapier hergestellt. Je mehr Papier wiederverwertet wird, desto weniger Holz muss für die neue Papierproduktion aufgewendet werden - Altpapier sammeln ist deshalb ein wichtiger Beitrag zum sparsamen Umgang mit Naturressourcen.
- Die Entleerung erfolgt gemäß gültigem Tourenplan mindestens 14-täglich.
- Die Bestellung von Blauen Tonnen muss schriftlich durch die Grundstückseigentümerin beziehungsweise den Grundstückseigentümer oder die Hausverwaltung erfolgen (Formular unter Änderung des Behälterbestandes).
- Was gehört dazu?
- siehe Besonderheiten
- Sortierhinweise als PDF zum Ausdrucken siehe Weitere Informationen
Kosten und Gebühren
- Die Kosten sind in der Sockelgebühr enthalten.
- Zusätzliche Gebühren fallen nicht an.
Besonderheiten
Was gehört dazu?
- Kartonagen
- Kataloge
- Prospekte
- Zeitungen und Zeitschriften
- Bitte alles lose einwerfen.
- Fremdstoffe wie Büroklammern oder Prospekthüllen bitte entfernen.
- Kartons bitte platzsparend zusammenfalten.
- Fotos
- geleimte oder nassfest imprägnierte Papiere
- Geschenkpapier
- Hygienetücher
- Tapeten
Ansprechpartner
Stellenbezeichnung: | Kontakt Abfallwirtschaft |
Aufgabenbeschreibung: | Entgegennahme aller Anliegen rund um die Abfallentsorgung im Landkreis Zwickau |
Telefon: | 0375 4402-26600 |
Fax: | 0375 4402-26119 |
E-Mail: | abfallwirtschaft@landkreis-zwickau.de |
Öffnungszeiten | |
Hausanschrift | |
Postanschrift |
Rechtsgrundlagen
§ 3 Absatz 1 Nummer 5 und Absatz 2 Nummer 1 in
Verbindung mit §§ 13 bis 16 und 19 Abfallwirtschaftssatzung in
Verbindung mit §§ 5 bis 10 Abfallgebührensatzung