Allgemeine Informationen
Die Trichinenuntersuchung ist eine mikroskopische Untersuchung von Fleisch auf das Vorkommen der Parasiten namens "Trichinen" hin. Sie ist Teil der amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung bei untersuchungspflichtigen Tieren.
Das Fleisch von Hausschweinen, Wildschweinen, Bären, Füchsen, Dachs oder Einhufern, das für den Verzehr durch Menschen bestimmt ist und welche Träger von Trichinen sein können, unterliegt immer der Untersuchungspflicht.
Ablauf
Zur Untersuchung auf Trichinen wird dem Tierkörper eine kleine Fleischprobe, meist aus dem Zwerchfellpfeiler, entnommen. Im Labor wird diese zusammen mit weiteren Proben zerkleinert und in einer Lösung aus Salzsäure und dem Verdauungsenzym Pepsin gerührt ("Magnetrührverfahren" oder auch "Verdauungsmethode" genannt).
Besonderheiten
Bei der Trichinenuntersuchung von Hausschweinen gelten ab 01. Juni 2014 wegen geänderter Rechtsvorschriften der EU diverse Neuregelungen.
Für amtliche anerkannte Betriebe mit kontrollierten Haltungsbedingungen besteht die Möglichkeit der Reduzierung des Untersuchungsumfanges. Die konkreten Erläuterungen und Verfahrensabläufe entnehmen sie bitte der Information für Schweinehalter sowie der Information für Schlachtbetriebe und amtliche Tierärzte.
Für amtliche anerkannte Betriebe mit kontrollierten Haltungsbedingungen besteht die Möglichkeit der Reduzierung des Untersuchungsumfanges. Die konkreten Erläuterungen und Verfahrensabläufe entnehmen sie bitte der Information für Schweinehalter sowie der Information für Schlachtbetriebe und amtliche Tierärzte.
Ansprechpartner
Name: | Antje Rahm |
Stellenbezeichnung: | Fleisch- und Geflügelfleischhygieneüberwachung - Sachgebietsleiterin |
Aufgabenbeschreibung: | Sachgebiet Tierschutz, Tierarzneimittelüberwachung, Fleischhygiene |
Telefon: | 0375 4402-22650 |
Fax: | 0375 4402-32600 |
E-Mail: | lueva@landkreis-zwickau.de |
Öffnungszeiten |