Allgemeine Informationen
Zweck dieses Verfahrens ist es, den Wald mit seinen vielfältigen positiven Wirkungen durch die Bereitstellung von hochwertigem und identitätsgesichertem forstlichen Vermehrungsgut in seiner genetischen Vielfalt zu erhalten und zu verbessern sowie die Forstwirtschaft und ihre Leistungsfähigkeit zu fördern.
Material, das als forstliches Vermehrungsgut dienen kann, darf vom Ort des Ausgangsmaterials, der vegetativen Vermehrung oder der Sammelstelle nur entfernt und zum ersten Bestimmungsort gebracht werden, wenn ein Stammzertifikat beigefügt ist, das Angaben zu dem Ausgangsmaterial und der erzeugten Partie zum Zweck der Identifizierung enthält.
Dieses Stammzertifikat stellt die untere Forstbehörde aus.
Voraussetzungen:
Der Waldeigentümer eines Forstsaatgutbestandes muss die Ernte bei der unteren Forstbehörde rechtzeitig anmelden.
Kosten und Gebühren
ab 40,00 €