Änderung des Namens (Kfz)
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Nach einer Namensänderung - z.B. durch Heirat - müssen Sie als Halter eines Fahrzeugs unverzüglich die Zulassungsbescheinigungen Teil I und II beziehungsweise Ihren Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein berichtigen lassen.
Die Namensänderung müssen Sie im Regelfall persönlich bei der Kfz-Zulassungsbehörde durchführen. Sie können auch einen Vertreter mit einer schriftlichen Vollmacht beauftragen.

Wenn Sie Ihr Fahrzeug auf Kredit gekauft oder geleast haben und die finanzierende Bank die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) einbehalten hat, wenden Sie sich zuerst an die Bank (oder Ihr Autohaus), damit diese die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) der Zulassungsbehörde zur Änderung vorlegen kann.
Ob die Zulassungsbescheinigung Teil II in der Zulassungsbehörde bereits vorliegt erfahren Sie hier.

Terminreservierung
Für Ihr Anliegen bieten wir Ihnen die Möglichkeit, für die Kfz-Zulassungsstellen in Glauchau, Werdau und Zwickau einen Termin ONLINE zu reservieren.

Hier geht es zur Termin-Reservierung
  • 11,10 EUR
  • bei Zuteilung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil II: zusätzlich: 14,00 EUR
  • wenn der Brief von der Bank bei der Zulassungsbehörde hinterlegt wird: zusätzlich 10,20 EUR
  • je verwendeten Klebesiegel: zusätzlich 0,30 EUR pro Stück
Zu den o. g. Gebühren kommen - je nach Sachverhalt - noch Gebühren von 0,60 EUR bis 3,80 EUR für die Änderung beim Kraftfahrt-Bundesamt hinzu.

Im Ausnahmefall können auch weitere Gebühren hinzukommen.

Die Gebühren können entweder bar oder mit der EC-Karte im bargeldlosen Zahlungsverkehr beglichen werden.
Stellenbezeichnung:Kontaktformular für Anfragen an die Kfz-Zulassung
Aufgabenbeschreibung:Kontaktformular für Anfragen an die Kfz-Zulassungsstelle
Stellenbezeichnung:Kfz-Zulassung Hotline
Telefon: 0375 4402-24900
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