Allgemeine Informationen
Die Hauptuntersuchung (HU) gehört in Deutschland zu den wichtigsten, gesetzlich vorgeschriebenen Fahrzeuguntersuchungen, wenn es um die Sicherheit und Umweltverträglichkeit Ihres Fahrzeugs im Straßenverkehr geht. Ohne bestandene HU ist eine Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr nicht zulässig.
Seit dem 01.01.2010 ist die bisher als "AU" oder "ASU" bekannte Untersuchung des Abgasverhaltens untrennbarer Bestandteil der HU geworden. Aus diesem Grund werden ab diesem Datum auch keine AU-Plaketten mehr auf die vorderen Kennzeichen geklebt. Die HU-Plakette auf dem hinteren Kennzeichen weist sowohl das Bestehen der HU als auch der bisherigen AU aus.
Mit der HU wird festgestellt, ob Ihr Fahrzeug den technischen Vorschriften entspricht, bei der AU wird speziell das Abgasverhalten überprüft. Beide Untersuchungen werden zusammen durchgeführt – der AU-Teil kann aber auch von dafür speziell anerkannten Kfz-Werkstätten vor der HU durchgeführt werden; bei der HU wird das Ergebnis dieser Werkstattprüfung dann berücksichtigt.
Voraussetzungen:
In der Regel werden bei einer Hauptuntersuchung die folgenden Bereiche geprüft:
- Bremsanlage
- Lenkanlage
- lichttechnische Einrichtungen und andere Teile der elektrischen Anlage
- Achsen, Räder, Reifen, Aufhängungen
- Fahrgestell, Rahmen, Aufbau sowie daran befestigte Teile
- sonstige Ausstattung
- Umweltverträglichkeit (Abgas- und Geräuschverhalten, Verlust von Öl und anderen Flüssigkeiten)
- Sichtverhältnisse
- Identifizierung des Fahrzeugs
Erforderliche Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein
- Nachweise über nachträglich vorgenommene technische Änderungen (zum Beispiel Abdrucke der Allgemeinen Betriebserlaubnis oder Abnahmebescheinigungen für Fahrzeugteile)
- gegebenenfalls: Nachweis über vorangegangene Abgasuntersuchung
- bei Flüssiggasanlagen: Nachweis der Gasanlagenprüfung
Ablauf
- Suchen Sie sich eine Prüforganisation und vereinbaren Sie, wenn nötig, einen Termin zur Hauptuntersuchung. Viele Prüforganisationen führen Hauptuntersuchungen auch außerhalb ihrer Filialen, beispielsweise in Autowerkstätten, durch.
- Eine Prüfingenieurin oder ein Prüfingenieur untersucht Ihr Fahrzeug und stellt etwaige Mängel fest.
- Am Ende der Untersuchung erhalten Sie einen Untersuchungsbericht.
- Hat Ihr Fahrzeug die Prüfung bestanden, erhält es eine neue Plakette, die den Monat und das Jahr für die nächste Pflichtuntersuchung anzeigt. Außerdem wird diese Frist in die Zulassungsbescheinigung Teil I beziehungsweise in den Fahrzeugschein eingetragen.
- Hat es die Prüfung nicht bestanden, erhalten Sie einen Mängelbericht. Nach Beseitigung der Mängel können Sie das Fahrzeug erneut prüfen lassen
Fristen
- Je nach Fahrzeugart müssen Sie mit Ihrem Fahrzeug einmal im Jahr oder alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung. Bei erstmals zum Verkehr zugelassenen Pkw (Neuwagen) erfolgt die erste Untersuchung nach drei Jahren.
- Die vorgeschriebenen Zeitabstände der Hauptuntersuchungen finden Sie für alle Arten von Fahrzeugen detailliert aufgelistet in der Anlage VIII der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung.
- Die Prüfplakette für die HU wird mit Ablauf des angegebenen Monats ungültig. Sie müssen die Untersuchungen daher unbedingt rechtzeitig vorher oder zum genannten Datum durchführen lassen.
Kosten und Gebühren
- Die Kosten variieren zwischen den Prüforganisationen und hängen auch von der Art des Fahrzeugs ab. Bei einem Pkw mit geregeltem Katalysator sollten Sie inklusive der Abgasuntersuchung beispielsweise mit EUR 80,00 bis EUR 100,00 rechnen.
- Wenn Sie die Hauptuntersuchung mehr als zwei Monate nach dem vorgegebenen Datum durchführen lassen, wird ein 20-prozentiger Aufschlag fällig. Daneben droht bei Verkehrskontrollen eine Geldbuße durch die Polizei.
Besonderheiten
Dokumentation
Das Ergebnis der HU wird in einem Untersuchungsbericht dokumentiert. In die Zulassungsbescheinigung Teil I beziehungsweise in den Fahrzeugschein Ihres Fahrzeugs wird die Fälligkeit der nächsten Untersuchung eingetragen. Auf dem hinteren Kennzeichen wird zudem eine runde Plakette angebracht, die ebenfalls anzeigt, in welchem Jahr und Monat die nächste HU fällig ist.
Den Untersuchungsbericht über die HU müssen Sie mindestens bis zur nächsten HU aufbewahren und auf Verlangen der Polizei oder der Kfz-Zulassungsbehörde aushändigen können.
Sie brauchen den Untersuchungsbericht jedoch nicht im Fahrzeug mitführen, da die Prüfplakette am Fahrzeug bescheinigt, dass es zum Zeitpunkt dieser Untersuchung gemäß den Vorgaben der StVZO vorschriftsmäßig war. Bei Bedarf müssen Sie den Bericht jedoch der Polizei oder der Kfz-Zulassungsbehörde im Nachgang vorzeigen können. Sind Sie dazu nicht in der Lage, müssen Sie als Halter auf Ihre Kosten eine Zweitschrift von der prüfenden Stelle beschaffen oder erneut die HU durchführen lassen.
Beschädigung von Plaketten
Sollte eine Plakette am Kennzeichen beschädigt sein oder hat sie sich abgelöst, muss umgehend eine neue angebracht werden. Dies gilt auch für die Siegelplakette der Kfz-Zulassungsbehörde. Dazu müssen die Kennzeichenschilder von der Kfz-Zulassungsbehörde neu abgestempelt werden.
Das Ergebnis der HU wird in einem Untersuchungsbericht dokumentiert. In die Zulassungsbescheinigung Teil I beziehungsweise in den Fahrzeugschein Ihres Fahrzeugs wird die Fälligkeit der nächsten Untersuchung eingetragen. Auf dem hinteren Kennzeichen wird zudem eine runde Plakette angebracht, die ebenfalls anzeigt, in welchem Jahr und Monat die nächste HU fällig ist.
Den Untersuchungsbericht über die HU müssen Sie mindestens bis zur nächsten HU aufbewahren und auf Verlangen der Polizei oder der Kfz-Zulassungsbehörde aushändigen können.
Sie brauchen den Untersuchungsbericht jedoch nicht im Fahrzeug mitführen, da die Prüfplakette am Fahrzeug bescheinigt, dass es zum Zeitpunkt dieser Untersuchung gemäß den Vorgaben der StVZO vorschriftsmäßig war. Bei Bedarf müssen Sie den Bericht jedoch der Polizei oder der Kfz-Zulassungsbehörde im Nachgang vorzeigen können. Sind Sie dazu nicht in der Lage, müssen Sie als Halter auf Ihre Kosten eine Zweitschrift von der prüfenden Stelle beschaffen oder erneut die HU durchführen lassen.
Beschädigung von Plaketten
Sollte eine Plakette am Kennzeichen beschädigt sein oder hat sie sich abgelöst, muss umgehend eine neue angebracht werden. Dies gilt auch für die Siegelplakette der Kfz-Zulassungsbehörde. Dazu müssen die Kennzeichenschilder von der Kfz-Zulassungsbehörde neu abgestempelt werden.
Ansprechpartner
Stellenbezeichnung: | Kontaktformular für Anfragen an die Kfz-Zulassung |
Aufgabenbeschreibung: | Kontaktformular für Anfragen an die Kfz-Zulassungsstelle |
Rechtsgrundlagen
- § 29 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) – Untersuchung der Kraftfahrzeuge und Anhänger
- Anlage VIII der StVZO – Untersuchung der Fahrzeuge
- Anlage VIIIa der StVZO – Durchführung der Hauptuntersuchung
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Weitere Informationen
Weiterführende Links:
- DEKRA Automobil GmbH
- FSP – Fahrzeug-Sicherheitsprüfung GmbH & Co KG
- GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH
- KÜS – Kraftfahrzeugüberwachungsorganisation freiberuflicher Kfz-Sachverständiger e. V.
- TÜV NORD Mobilität GmbH & Co. KG
- TÜV Rheinland Fahrzeugüberwachung GmbH Berlin Brandenburg
- TÜV SÜD Auto Service GmbH
- TÜV SÜD Auto Partner GmbH
- TÜV Thüringen e. V.