Allgemeine Informationen
Archivische Fachbehörde im Landkreis Zwickau, Endarchiv des Landratsamtes
Kreisarchive gibt es seit Anfang der 1950er Jahre. Das Kreisarchiv Zwickau mit den Standorten Werdau und Glauchau entstand 2008 aus den Kreisarchiven der Landkreise Zwickauer Land und Chemnitzer Land.Das Kreisarchiv betreut ca. 800.000 bis 1.000.000 Archivalien und Sammlungsstücke mit einem Gesamtumfang von ca. 13.000 laufenden Metern. Die ca. 950 Archivbestände stammen aus dem 16. bis 21. Jahrhundert. Eine Übersicht über aktuell nutzbare Bestände mit Angaben zum zeitlichen Umfang stellt das Kreisarchiv sukzessive über das Internet unter www.kreisarchiv-zwickau.findbuch.net zur Verfügung.
Voraussetzungen:
Jedermann hat ein Recht auf Benutzung des Archivgutes des Kreisarchivs, welches nach Sächsischem Archivgesetz eingeschränkt oder versagt werden kann.Eine Kontaktaufnahme mit dem Kreisarchiv bzw. die Nutzung der Informationsquelle zu den Archivbeständen im Internet wird deshalb vor Beantragung für die archivfachliche Beratung und bestmögliche Betreuung des Anliegens dringend empfohlen.Als Archivbenutzung gelten:
Kreisarchive gibt es seit Anfang der 1950er Jahre. Das Kreisarchiv Zwickau mit den Standorten Werdau und Glauchau entstand 2008 aus den Kreisarchiven der Landkreise Zwickauer Land und Chemnitzer Land.Das Kreisarchiv betreut ca. 800.000 bis 1.000.000 Archivalien und Sammlungsstücke mit einem Gesamtumfang von ca. 13.000 laufenden Metern. Die ca. 950 Archivbestände stammen aus dem 16. bis 21. Jahrhundert. Eine Übersicht über aktuell nutzbare Bestände mit Angaben zum zeitlichen Umfang stellt das Kreisarchiv sukzessive über das Internet unter www.kreisarchiv-zwickau.findbuch.net zur Verfügung.
Voraussetzungen:
Jedermann hat ein Recht auf Benutzung des Archivgutes des Kreisarchivs, welches nach Sächsischem Archivgesetz eingeschränkt oder versagt werden kann.Eine Kontaktaufnahme mit dem Kreisarchiv bzw. die Nutzung der Informationsquelle zu den Archivbeständen im Internet wird deshalb vor Beantragung für die archivfachliche Beratung und bestmögliche Betreuung des Anliegens dringend empfohlen.Als Archivbenutzung gelten:
- Auskunft, Beratung durch das Archivpersonal
- Einsichtnahme durch den Benutzer in Archivgut im Lesesaal, hier ist vorab die Prüfung der recherchierten Unterlagen zur Einhaltung rechtlicher Vorgaben und zur Bestandserhaltung durchzuführen.
- Einsichtnahme durch das Archivpersonal zur schriftlichen Anfragenbeantwortung. Die Einsichtnahme durch das Archivpersonal für Benutzeranliegen erfolgt insbesondere, wenn der Nutzer dies nicht persönlich wahrnehmen kann oder will oder Einschränkungen der Benutzungserlaubnis wegen Persönlichkeitsrechten, Schutzfristen oder ähnlichem die persönliche Einsichtnahme durch Archivnutzer nicht zulassen.
Erforderliche Unterlagen
Die Beantragung der Benutzung des Kreisarchivs kann erfolgen durch:
- persönliche Vorsprache zu den Sprechzeiten im Kreisarchiv
- online gestellte Anfragen mit unterschriebenem E-Mail-Anhang
- schriftliche Anfragen per Post oder Fax
- aktuelle Anschrift des Antragstellers (keine Postfachadresse)
- Benutzungsvorhaben (Thema/Inhalt des Vorhabens mit zeitlicher Eingrenzung)
- Zum Thema sollten erläuternde und konkretisierende Inhaltsangaben z.B. bereits vorhandene wesentliche Rechercheergebnisse, Objektbeschreibungen wie Flurstücksnummern, Namen, Daten von Personen o.ä. beigefügt werden. Für personenbezogene oder andere besonders schützenswerte Archivdaten kann u.a. die Vorlage einer Legitimation des Antragstellers erforderlich werden.
- Ort, Datum der Antragstellung
- eigenhändige Unterschrift
- Auftraggeber mit Anschrift
- Vollmachten, Beauftragungen, Behördenschreiben, sonstige Nachweise von Auftraggebern
- abweichende Empfänger von Gebührenbescheiden sind mit Anschrift zu benennen
Ablauf
Nach Antragstellung erfolgt die archivrechtliche Prüfung und Erteilung einer Benutzungserlaubnis, ggf. auch mit Auflagen und Einschränkungen.Im Verlauf der Benutzung können bei Bedarf folgende weitere Anträge, auch online, gestellt werden:
- Anfertigen von Reproduktionen
- Auskunftserteilung und Einsichtnahme nach § 6 Sächsisches Archivgesetz
- Erlaubnis zur Veröffentlichung von Reproduktionen
- Schutzfristenverkürzung
Kosten und Gebühren
Einfache Auskünfte und Beratungen durch das Archivpersonal sind kostenfrei.Gemäß Sächsischem Archivgesetz können für den bei Archivbenutzungen entstandenen Aufwand Gebühren, Kosten und Auslagen erhoben werden, auch wenn nicht das bezweckte Ergebnis ermittelt werden konnte. Das Kreisarchiv kann vor Übermittlung eines Rechercheergebnisses eine angemessene Vorauszahlung auf die Gebühren und Auslagen verlangen und seine Tätigkeit von der Bezahlung abhängig machen.
Besonderheiten
Die Benutzungserlaubnis begründet keinen Anspruch auf Einsichtnahme in Archivgut in einer vom Benutzer bestimmten Zeit. Andernfalls wären gründliche Recherchen nicht mehr möglich. In Abhängigkeit vom Thema und dem sich daraus ergebenden Bearbeitungsaufwand können Terminvereinbarungen für Einsichtnahmen im Lesesaal 1 bis 4 Wochen bzw. die Beantwortung von schriftlichen Anliegen zwischen 1 bis 6 Wochen in Anspruch nehmen.Die Benutzung von geschädigtem Archivgut ist nicht gestattet. Sofern von Archivgut Reproduktionen oder Benutzerfilme vorhanden sind, werden diese dem Nutzer vorgelegt.Es besteht kein grundsätzliches Anrecht auf Verwendung von privater Technik für den Benutzer.
Ansprechpartner
Name: | Kirstin Dressel |
Stellenbezeichnung: | Sachgebietsleiterin |
Telefon: | 0375 4402-21780 |
E-Mail: | kreisarchiv@landkreis-zwickau.de |
Öffnungszeiten | |
Hausanschrift | |
Postanschrift |