Allgemeine Informationen
Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz
Genehmigung gemäß § 11 Tierschutzgesetz bedürfen:
Voraussetzungen:
Genehmigung gemäß § 11 Tierschutzgesetz bedürfen:
- die Versuchstierhaltung
- das Betreiben von Tierheimen und/oder ähnlichen Einrichtungen
- das Betreiben von Zoologischen Gärten oder anderen Einrichtungen, in denen Tiere zur Schau gestellt werden
- das Ausbilden von Hunden zu Schutzzwecken für Dritte oder das Unterhalten von Einrichtungen für diese Zwecke
- das Durchführen von Tierbörsen zum Zwecke des Tausches oder Verkaufs von Tieren durch Dritte
- das gewerbsmäßige Züchten oder Halten von Wirbeltieren (z. B. Tierpensionen), außer landwirtschaftlichen Nutztieren und Gehegewild
- das gewerbsmäßige Handeln mit Wirbeltieren
- das gewerbsmäßige Unterhalten eines Reit- und Fahrbetriebes
- das gewerbsmäßige Bekämpfen von Schädlingen (nur bei Wirbeltieren)
- das gewerbliche Ausbilden von Hunde durch Dritte oder die Ausbildung der Hunde durch den Tierhalter anleiten
Voraussetzungen:
- eine berufliche Qualifikation oder
- Sachkunde in dem Bereich, den Sie gewerblich betreiben möchten
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 11 TierSchG,
- Führungszeugnis sowie
- beglaubigte Kopie des Sachkundenachweises gemäß § 11 TierSchG
Tipp: Das Führungszeugnis können Sie bei der örtlichen Meldebehörde beantragen, es kann von dort aus direkt an das zuständige Lebensmittelüberwachung- und Veterinäramt versandt werden.
Ablauf
- Nachdem Sie den Antrag sowie alle erforderlichen Unterlagen beim Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt eingereicht haben, werden diese zuerst auf Vollständigkeit und Ihre persönliche Voraussetzungen überprüft.
- Im Anschluss daran wird mit Ihnen ein Vor-Ort-Termin vereinbart, um die technischen Voraussetzungen zu kontrollieren.
- Wenn Sie alle Bedingungen erfüllen, wird Ihnen dann die Erlaubnis für den gewerblichen Umgang mit Tieren versandt.
Kosten und Gebühren
Nach Sächsischen Kostenverzeichnis in der derzeit gültigen Fassung
Tarifstelle 91.10. nach Zeitaufwand (18,--€ je angefangene viertel Stunde, min. 30,--€)
Ansprechpartner
Name: | Birgit Mahn |
Stellenbezeichnung: | Tierschutz und Tierarzneimittelüberwachung - Amtliche Tierärztin |
Telefon: | 0375 4402-22640 |
Fax: | 0375 4402-32600 |
E-Mail: | lueva@landkreis-zwickau.de |
Öffnungszeiten |