Krisenintervention/Zwangseinweisungen
  1. Hauptnavigation
  2. Navigation der aktiven Seite
  3. Inhalt der Seite

Krisenintervention,Zwangseinweisung,psychiatrische Klinik, psychosoziale Probleme,Fremdgefährdung,Selbstgefährdung



  • bei gefährlicher Zuspitzung psychosozialer Problemlagen mit akuter und mit ambulanten Mitteln nicht zu bewältigender Selbst- und/oder Fremdgefährdung 

  • nach rechtlich gebotener Prüfung auch gegen den Willen des Betroffenen Einweisung in die zuständige, nächstgelegene psychiatrische Klinik
Sächsisches Gesetz über die Hilfe und Unterbringungen bei psychischen Krankheiten (SächsPsychKG)
zum Seitenanfang springen