Allgemeine Informationen
Aufgaben der Beauftragten für Menschen mit Behinderungen
Die Beauftragte für Menschen mit Behinderungen hat den Auftrag, den Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 des Grundgesetzes: "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden." umzusetzen. Ziel ihrer Arbeit ist es, die selbständige und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft - beginnend bei der Erziehung und Ausbildung, über die Teilnahme am Arbeitsleben, dem Verkehr, den Freizeit- und Ferienangeboten bis hin zum Wohnen im Alter - zu erreichen. Die Beauftragte ist Mittler zwischen den Interessen von Menschen mit Behinderungen, Behindertenverbänden und -organisationen, Selbsthilfegruppen, Rehabilitationsträgern u. a. sowie der öffentlichen Verwaltung. Sie arbeitet ressort- und sachgebietsübergreifend auf den verschiedensten Ebenen der Sozial- und Gesundheitspolitik und wirkt bei neuen Vorhaben in allen Bereichen des öffentlichen Lebens auf die Berücksichtigung der Belange behinderter Menschen hin.
Sie erfüllt folgende formale Funktionen:
- Verweisberatung von Menschen mit Behinderungen und deren Angehörigen, Kooperation mit zuständigen öffentlichen und privaten Stellen
- Unterstützung kommunaler Organisationen sowie haupt- und ehrenamtlicher Netzwerke
- Initiieren von Maßnahmen zur gleichberechtigten
Teilhabe von Menschen mit und ohne Behinderungen
- Organisation von Veranstaltungen und Projekten zum Thema Inklusion
- Hinwirken auf die Durchsetzung des Grundsatzes der
Barrierefreiheit in allen Bereichen des öffentlichen Lebens im Landkreis
- Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Interessen
der Menschen mit Behinderungen
- Fach- und ressortübergreifende Koordinationsaufgaben zur Verbesserung gesellschaftlicher Rahmenbedingungen
Termine nach Absprache
Ansprechpartner
Name: | Elisa Herzig |
Stellenbezeichnung: | Beauftragte für Menschen mit Behinderung |
Telefon: | 0375 4402-21053 |
E-Mail: | gleichberechtigt@landkreis-zwickau.de |
Hausanschrift | |
Postanschrift |