Allgemeine Informationen
Die Führerscheindokumente die bis zum 18.01.2013 ausgestellt wurden,
müssen bis zum 19.01.2033 umgetauscht sein.
Welche Führerscheininhaber von dieser Reglung betroffen sind, können Sie aus einem Auszug vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) gemäß der Anlage 8e zu § 24a Absatz 2 Satz 1 der Fahrerlaubnisverordnung entnehmen.
(siehe unter Rechtsgrundlagen die Regelung zum Umtausch)
Denn Umtausch von Ihrem alten Führerschein in einen befristeten EU-Kartenführerschein können Sie jederzeit bei uns beantragen.
Persönlich unter der Hausanschrift:
Landkreis Zwickau
Straßenverkehrsamt
Sachgebiet Fahrerlaubniswesen
Gerhart-Hauptmann-Weg 2
08371 Glauchau
Hinweis:
Für die Ausstellung eines internationalen Führerscheines ist der EU-Kartenführerschein zwingend erforderlich, da der Internationale Führerschein nur in Verbindung mit dem nationalen Führerschein gültig ist.
(siehe unter weitere Informationen für den internationalen Führerschein)
Erforderliche Unterlagen
Hinweis:
Alle erforderlichen Unterlagen sind im Original vorzulegen.
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- ein aktuelles biometrisches
Passbild (Mindestgröße 35 x 45 Millimeter) Die Aufnahme des Passbildes und der Unterschrift kann vor Antragstellung des Dokumentes selbst vorgenommen werden. Dazu steht im Wartebereich der Fahrerlaubnisbehörde in Glauchau das Selbstbedienungsterminal „Speed Capture Kiosk“ zur Verfügung.
Die Gebühr dafür beträgt 6,00 EUR. - Führerschein
- falls vorhanden, bitte den Nachweis über die bestandene Fahrerlaubnisprüfung vorlegen (sog. VK 30)
- Karteikartenabschrift der ausstellenden Fahrerlaubnisbehörde, sofern der bisherige Führerschein nicht von dem Landkreis Zwickau ausgestellt wurde
Kosten und Gebühren
Die Ausstellung des Kartenführerscheins beträgt 30,30 Euro.
Die Gebühr nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) muss bei der Beantragung gezahlt werden. Sie können in bar oder per girocard (EC) zahlen.
Die Gebühr nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) muss bei der Beantragung gezahlt werden. Sie können in bar oder per girocard (EC) zahlen.
Ansprechpartner
Stellenbezeichnung: | Mitarbeiter der Fahrerlaubnisbehörde |
Telefon: | 0375 4402-24312 |
Fax: | 0375 4402-24329 |
E-Mail: | fuehrerschein@landkreis-zwickau.de |
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