Zoos und Tiergehege
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Die Errichtung, Erweiterung, wesentliche Änderung und der Betrieb eines Zoos bedarf der Genehmigung nach § 42 Bundesnaturschutzgesetz durch die untere Naturschutzbehörde.

Im Landkreis Zwickau gibt es den Tierpark Hirschfeld und den Tierpark Limbach-Oberfrohna.

Die Errichtung, Erweiterung, wesentliche Änderung und der Betrieb eines Tiergeheges bedarf einer Anzeige  nach § 43 Bundesnaturschutzgesetz bei der unteren Naturschutzbehörde.
Stellenbezeichnung:Sachbearbeiterin Naturschutz
Telefon: 0375 4402-26317
Fax:0375 4402-26219
E-Mail:Landforstnatur@landkreis-zwickau.de
Öffnungszeiten
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