Allgemeine Informationen
Den Antrag auf Erteilung/Erweiterung eines Führerscheins müssen Sie persönlich bei der Fahrerlaubnisbehörde stellen. Der Antrag wird in der Behörde ausgedruckt.
Eine Übersicht über die einzelnen Führerscheinklassen und Fahrberechtigungen finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI).
Wichtig:
Für den Führerschein mit 17 (begleitetes Fahren) gelten andere Vorgaben, die ausführlich beim Thema „Führerschein mit 17“ dargestellt sind. (siehe unter weitere Informationen)
Voraussetzung:
Sie sind mit Hauptwohnsitz im Landkreis Zwickau gemeldet. (Wenn hier nur der Nebenwohnsitz ist, kann der Antrag nur in begründeten Ausnahmefällen und mit Zustimmung der Behörde des Hauptwohnsitzes gestellt werden.)
Der Antrag kann frühestens 6 Monate vorm Erreichen des Mindestalter gestellt werden.
Bei Antragstellern unter 18 Jahren ist eine Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich.
Die Antragstellung einer Ersterteilung oder Erweiterung von Klasse AM bzw. Klasse A1 auf die Klasse B, kann ebenfalls im Bürgerservice des Landkreises Zwickau beantragt werden.
(siehe unter weitere Informationen)
Erforderliche Unterlagen
Hinweis:
Alle erforderlichen Unterlagen sind im Original vorzulegen.
bei den Klassen AM, A, A2, A1, B, BE, L und T
(siehe unter weitere Informationen)
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- ein aktuelles biometrisches Passbild (Mindestgröße 35 x 45 Millimeter) Die Aufnahme des Passbildes und der Unterschrift kann vor
Antragstellung des Dokumentes selbst vorgenommen werden. Dazu steht im
Wartebereich der Fahrerlaubnisbehörde in Glauchau das Selbstbedienungsterminal
„Speed Capture Kiosk“ zur Verfügung.
Die Gebühr dafür beträgt 6,00 EUR. - Fahrerlaubnis (bei Erweiterung)
- Zustimmung der gesetzlichen Vertreter (z. B. beide Elternteile) bei minderjährigen Antragstellern (Zustimmungserklärung siehe unter Anträge und Formulare)
- Name und Anschrift Ihrer Fahrschule benennen
bei den Klassen AM, A, A2, A1, B, BE, L und T
- Sehtestbescheinigung (bei Antragsstellung nicht älter als zwei Jahre)
- Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe zur Vorlage bei der Behörde
- Nachweis über ausreichendes Sehvermögen. Der Nachweis ist durch eine
augenfachärztliche Untersuchung nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung zu
erbringen. Dieser darf bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre sein.
- Nachweis über die gesundheitliche Eignung nach Anlage 5 Nummer 1 der
Fahrerlaubnisverordnung. Dieser darf bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr
sein. (siehe unter Anträge und Formulare)
- Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe zur Vorlage bei der Behörde
- Nachweis über ausreichendes Sehvermögen. Der Nachweis ist durch eine
augenfachärztliche Untersuchung nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung zu
erbringen. Dieser darf bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre sein.
- Nachweis über die gesundheitliche Eignung nach Anlage 5 Nummer 1 der
Fahrerlaubnisverordnung. Dieser darf bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr
sein. (siehe unter Anträge und Formulare)
- "Leistungstest" nach Anlage 5 Nummer 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) bei erstmaliger Beantragung oder ab dem 50. Lebensjahr
- Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe zur Vorlage bei der Behörde
- aktuelles Führungszeugnis (vom Einwohnermeldeamt nach Belegart O, nicht älter als 3 Monate)
(siehe unter weitere Informationen)
Kosten und Gebühren
- Die Gebühr der Ersterteilung beträgt 49,70 Euro.
- Die Gebühr der Erweiterung innerhalb der Probezeit beträgt 49,70 Euro.
- Die Gebühr der Erweiterung außerhalb der Probezeit beträgt 48,90 Euro.
Ansprechpartner
Stellenbezeichnung: | Mitarbeiter der Fahrerlaubnisbehörde |
Telefon: | 0375 4402-24312 |
Fax: | 0375 4402-24329 |
E-Mail: | fuehrerschein@landkreis-zwickau.de |
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