Neuerteilung einer Fahrerlaubnis
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Neuerteilung,Entzug,Versagung,Verzicht,Fahrerlaubnis,Führerschein



Bei Neuerteilung einer Fahrerlaubnis müssen Sie persönlich in der Fahrerlaubnisbehörde vorsprechen.

Die Neuerteilung kann frühestens sechs Monate vor Ablauf der Sperrfrist beantragt werden.


Wie lange dauert es?


Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung Ihres Antrages ca. 6-8 Wochen dauert, da umfangreiche Ermittlungen vorgeschrieben sind.


Nach Abschluss der notwendigen Ermittlungen erhalten Sie Nachricht, ob weitere Voraussetzungen zu erfüllen sind, eventuell die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens.


Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass vor oder während der Ermittlungen noch keine verbindliche Auskunft hierzu erteilt werden kann und telefonische Auskünfte aus Datenschutzgründen nicht möglich sind.


Wissenswerte Hinweise zur Neuerteilung der Fahrerlaubnis erhalten Sie auf der Internetseite der Bundesanstalt für Straßenwesen.


Bitte beachten Sie auch die Hinweise zum Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz. 

(siehe unter weitere Informationen)
  • Die Gebühr der Neuerteilung innerhalb der Probezeit beträgt 112,60 Euro.
  • Die Gebühr der Neuerteilung außerhalb der Probezeit beträgt 111,80 Euro.
  • Die Eintragung der Schlüsselzahl 95 (Berufskraftfahrer-Qualifikation) beträgt zusätzlich 28,60 Euro bei den Klassen BE mit SZ 79.06 / C / C1 / CE / C1E / D / DE / D1E.  
Die Gebühr nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) muss bei der Beantragung gezahlt werden. Sie können in bar oder per girocard (EC) zahlen.
Stellenbezeichnung:Mitarbeiter der Fahrerlaubnisbehörde
Telefon: 0375 4402-24312
Fax:0375 4402-24329
E-Mail:fuehrerschein@landkreis-zwickau.de
Öffnungszeiten
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