Naturschutzgebiete
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Mit der Ausweisung der klassischen Schutzkategorie Naturschutzgebiet (NSG) sollen vor allem möglichst großräumig Lebensgemeinschaften oder Lebensräume seltener Tier- und Pflanzenarten aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit geschützt werden. Im Landkreis Zwickau sind gegenwärtig 5 Naturschutzgebiete ausgewiesen.
In Naturschutzgebieten sind prinzipiell alle Handlungen verboten, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Schutzgebietes oder seiner Bestandteile führen können. In Naturschutzgebieten besteht meist ein Wegegebot, d.h. Besucher dürfen die ausgewiesenen Wege nicht verlassen. Diese strengen Bestimmungen dienen vor allem dem Schutz der in diesen Gebieten lebenden seltenen Tier- und Pflanzenarten.
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