Sportförderung
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Sport, Förderung, Zuschuss, Zuwendung, Richtlinie



Die Förderung des Sports ist ein gesamtgesellschaftliches und damit auch ein Kernanliegen des Landkreises Zwickau. Sie begreift sich als unverzichtbarer Bestandteil kommunaler Daseinsvorsorge und dient dem Ziel, Bewegung, Gesundheit, Charakter- und Kompetenzbildung sowie eine positive Lebenseinstellung insbesondere Kinder, Jugendlicher und junger Familien zu unterstützen und zu fördern. Die für den Landkreis wichtigste Form des Sportbetriebes sind die vielfältigen Aktivitäten in den Sportvereinen und Verbänden. Hieraus leiten sich die Förderschwerpunkte der Sportförderrichtlinie des Landkreises ab. Förderbereiche sind:  
  • Vereinspauschale
  • Übungsleiterpauschale
  • Wettkampfförderung
  • Förderung von besonderen Sportveranstaltungen
  • Sportlerehrung des Landkreises Zwickau

Voraussetzungen:
für die Zuwendungsfähigkeit von Sportvereinen und Verbänden:
  • Eintragung im Vereinsregister (e. V.)
  • vom Finanzamt anerkannte Gemeinnützigkeit 
  • Mitgliedschaft im Kreissportbund Zwickau e. V. 
  • Mitgliedschaft im Landessportbund Sachsen e. V.

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