Unternehmen und Zweckverbände
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Beteiligungen, Beteiligungsmanagement, Controlling, Unternehmen, Zweckverbände



  • Die Kommunen im Freistaat Sachsen haben im Rahmen ihrer Organisationshoheit unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen des Kommunalrechts grundsätzlich die Wahlfreiheit, ob sie ihre Aufgaben in der Rechtsform des öffentlichen oder des privaten Rechts wahrnehmen. Die privatwirtschaftliche Betätigung einer Kommune kann dadurch erfolgen, dass sie eine Eigengesellschaft unterhält oder sich durch eine Beteiligung an einem Unternehmen privatwirtschaftlich engagiert.  
  • Die Aufgabenwahrnehmung fällt in der Regel in den Bereich der sogenannten freiwilligen Aufgaben; es können jedoch auch Pflichtaufgaben wie z. B. die Abwasserentsorgung oder die Abfallentsorgung durch kommunale Unternehmen erbracht werden.  
  • Diese wirtschaftliche Betätigung ist für die Aufgabenerfüllung unerlässlich. Die Versorgung der Einwohner mit Wasser, Energie und anderen Gütern des täglichen Bedarfs zählt zum Kernbereich des kommunalen Selbstverwaltungsrechts und ist der Grundpfeiler der kommunalen Daseinsvorsorge.  
  • Der Landkreis Zwickau erfüllt seine Aufgaben im Rahmen seiner Organisationshoheit u. a. durch ausgegliederte, organisatorisch und finanzwirtschaftlich verselbstständigte Bereiche.  
  • Privatwirtschaftlich engagiert er sich als alleiniger Gesellschafter von Unternehmen und mit einer unmittelbaren bzw. mittelbaren Beteiligung an Gesellschaften. Hinzu kommt die Mitgliedschaft des Landkreises in Zweckverbänden.  
  • Beteiligungen gibt es beispielsweise in den Bereichen Kultur/Bildung, Gesundheit/Soziales, Versorgung, Verkehr, Wirtschaftsförderung/Tourismus, Ver- und entsorgung.

Name: Angelika Hölzel
Stellenbezeichnung:Erste Beigeordnete
Telefon: 0375 4402-21010
E-Mail:beigeordnete1@landkreis-zwickau.de
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