Feinstaubplakette - Umweltplakette
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Zur Reduzierung der Feinstaubbelastung wurden in einigen Städten – darunter auch Berlin, Leipzig, Halle und Erfurt – Umweltzonen eingerichtet. Um in einer Umweltzone fahren zu dürfen, benötigt jedes Fahrzeug eine Feinstaubplakette. Dies gilt auch für im Ausland zugelassene Fahrzeuge.  

Die Feinstaubplakette gibt es als Klebefolie in 3 Farben, für drei verschiedene Schadstoffgruppen:
  • grün - Schadstoffgruppe 4
  • gelb - Schadstoffgruppe 3
  • rot - Schadstoffgruppe 2
Sollte Ihr Fahrzeug in die Schadstoffgruppe 1 (ältere Benziner vor Euro 1 und ältere Dieselfahrzeuge mit Abgasnorm Euro 1 oder schlechter) fallen, kann keine Plakette ausgestellt werden.  

Es besteht keine generelle Pflicht zum Erwerb einer Feinstaubplakette.
 

Maßgeblich für die Zuordnung in eine Schadstoffgruppe ist der Emissionsschlüssel, der in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 unter Punkt 14.1 beziehungsweise im Fahrzeugschein unter Ziffer 1 angegeben ist.

Die Feinstaubplakette wird an der Innenseite der Windschutzscheibe angebracht. Die Plaketten erhalten Sie in der Kfz-Zulassungsbehörde und überall dort, wo die Abgasuntersuchung durchgeführt werden kann.



Den Antrag auf Zuteilung einer Feinstaubplakette unter Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) müssen Sie persönlich stellen. Sie können auch einen Vertreter mit einer schriftlichen Vollmacht beauftragen.
  • 5,30 EUR (Feinstaubplakette inklusive Klebesiegel)
Die Gebühren können entweder bar oder mit der EC-Karte im bargeldlosen Zahlungsverkehr beglichen werden.
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Aufgabenbeschreibung:Kontaktformular für Anfragen an die Kfz-Zulassungsstelle
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