Anfragen Kaufpreissammlung
  1. Hauptnavigation
  2. Navigation der aktiven Seite
  3. Inhalt der Seite

Anfragen Kaufpreissammlung, Gutachterausschuss, Kaufpreissammlung, Fragebogen, Fragebögen, Grundstückskauf, Schreiben vom Gutachterausschuss

Fragebögen für Grundstückskauf

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Zwickau ist ein selbstständiges, unabhängiges, marktkundiges Sachverständigengremium. Die ehrenamtlichen Mitglieder werden vom Landrat des Landkreises Zwickau bestellt.

Der Gutachterausschuss und die Geschäftsstelle verfügen zur Erledigung ihrer Aufgaben über eine Kaufpreissammlung, welche einen umfassenden Marktbericht ermöglicht. Nach § 195 Baugesetzbuch (BauGB) ist zur Führung der Kaufpreissammlung jeder Vertrag, durch den sich jemand verpflichtet, Eigentum an einem Grundstück gegen Entgelt zu übertragen oder ein Erbbaurecht zu begründen, von den beurkundenden Stellen in Abschrift dem Gutachterausschuss zu übersenden. Nach § 193 Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 9 der Sächsischen Gutachterausschussverordnung ist der Gutachterausschuss verpflichtet, diese Kaufverträge auszuwerten und in einer Kaufpreissammlung zu führen.

Hierbei sind wir auf die Mithilfe der Marktteilnehmer (Käufer bzw. Verkäufer) angewiesen. Gemäß § 197 (1) BauGB sind diese zur Auskunft verpflichtet. Die Daten sind ausschließlich für unsere Auswertungen bestimmt und werden nicht an Dritte weitergegeben. Zur vertraulichen Behandlung besteht eine gesetzliche Verpflichtung.

Für Ihre Bemühungen bedanken wir uns im Voraus.
Voraussetzungen:
Sie haben eine Immobilie erworben und haben einen Fragebogen vom Gutachterausschuss erhalten.
zum Seitenanfang springen

Auf unserer Webseite werden Cookies gemäß unsererDatenschutzerklärungverwendet. Wenn Sie weiter auf diesen Seiten surfen, erklären Sie sich damit einverstanden.Verstanden