Allgemeine Informationen
Sonstige zur Wertermittlung erforderlichen Daten gem. § 193 Abs. 5 BauGB
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Zwickau ist ein selbstständiges, unabhängiges, marktkundiges Sachverständigengremium. Die ehrenamtlichen Mitglieder werden vom Landrat des Landkreises Zwickau bestellt.
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Zwickau ermittelt für einen zweijährigen Berichtszeitraum die sonstigen zur Wertermittlung erforderlichen Daten gem. § 193 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) und veröffentlicht diese im darauffolgenden ungeraden Kalenderjahr im Grundstücksmarktbericht.
Sollten Sie eine schriftliche Auskunft zum Grundstücksmarkt benötigen, dann wenden Sie sich bitte schriftlich an die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses. Schriftliche Anfragen werden schriftlich beantwortet und sind kostenpflichtig. Alternativ ist der Erwerb des aktuellen Grundstücksmarktberichtes möglich.
Voraussetzungen:
- keine
- Für eine schriftliche Auskunft ist eine schriftliche Anfrage unter Angabe einer Postadresse notwendig.
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Zwickau ist ein selbstständiges, unabhängiges, marktkundiges Sachverständigengremium. Die ehrenamtlichen Mitglieder werden vom Landrat des Landkreises Zwickau bestellt.
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Zwickau ermittelt für einen zweijährigen Berichtszeitraum die sonstigen zur Wertermittlung erforderlichen Daten gem. § 193 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) und veröffentlicht diese im darauffolgenden ungeraden Kalenderjahr im Grundstücksmarktbericht.
Sollten Sie eine schriftliche Auskunft zum Grundstücksmarkt benötigen, dann wenden Sie sich bitte schriftlich an die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses. Schriftliche Anfragen werden schriftlich beantwortet und sind kostenpflichtig. Alternativ ist der Erwerb des aktuellen Grundstücksmarktberichtes möglich.
Voraussetzungen:
- keine
- Für eine schriftliche Auskunft ist eine schriftliche Anfrage unter Angabe einer Postadresse notwendig.
Erforderliche Unterlagen
- keine
Ablauf
Die Antragstellung kann formlos, unter Angabe der gewünschten Daten sowie des Wertermittlungsstichtages, erfolgen. Die Auskunft wird schriftlich erstellt und auf dem Postweg übersandt.
Kosten und Gebühren
Für die Erstellung einer Auskunft zum Grundstücksmarkt werden Kosten erhoben. Diese Kosten entnehmen Sie bitte dem Kostenverzeichnis der Gutachterausschusskostensatzung des Landkreises Zwickau (s. weitere Informationen).
Ansprechpartner
Name: | Daniela Martin |
Stellenbezeichnung: | Vorsitzende Gutachterausschuss und Sachgebietsleiterin Geschäftsstelle Gutachterausschuss |
Telefon: | 0375 4402-25770 |
E-Mail: | gaa@landkreis-zwickau.de |
Öffnungszeiten | |
Hausanschrift | |
Postanschrift |
Rechtsgrundlagen
- § 193 Baugesetzbuch (BauGB) – Aufgaben des Gutachterausschusses
- § 12 Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Gutachterausschüsse, Kaufpreissammlungen und Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch (Gutachterausschussverordnung – SächsGAVO)
- § 12 Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Gutachterausschüsse, Kaufpreissammlungen und Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch (Gutachterausschussverordnung – SächsGAVO)