Bereitstellung von Auszügen aus dem Liegenschaftskataster
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Auskunft, Karte, Flurkarte, Katasterkarte, Liegenschaftskarte, Katasternachweis, Flurstücksnachweis, Eigentumsnachweis, Bestandsnachweis, Grundstücksnachweis, Punktdaten, Punktliste, berechtigtes Interesse, Liegenschaftskataster, Kataster, amtliches Verzeichnis

Präsentationsausgaben, Karten, Nachweise, Punktlisten

Im Liegenschaftskataster werden Geobasisdaten zu Flurstücken geführt. Kostenpflichtige Auszüge in Papierform oder als PDF-Datei erhalten die Eigentümer, Behörden und Dritte nach den geltenden Vorschriften für Anträge zu Bauvoranfragen, Bauanträgen und Leitungsauskünften, für Planungen und dem Grundstücksverkehr sowie zu allen Rechtsgeschäften, welche den Nachweis aus dem amtlichen Verzeichnis Liegenschaftskataster erfordern.
Voraussetzungen:
Für die Bereitstellung von Auszügen ist ein Antrag erforderlich, welcher persönlich zu den Öffnungszeiten der Geschäftsstelle, formlos schriftlich per Post oder FAX und per Email gestellt werden kann. Die Bereitstellung personenbezogener Daten erfolgt mit den datenschutzrechtlichen Einschränkungen nach § 11 Abs. 2 des Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetzes an Flurstückseigentümer, soweit die Daten ihr Flurstück betreffen, an Behörden, Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure, Notare und andere natürliche oder juristische Personen, wenn ein berechtigtes Interesse besteht und offenkundig schutzwürdige Interessen nicht entgegenstehen. Andernfalls sind zum Beispiel schriftliche Vollmachten erforderlich.

Es stehen Ihnen hier zwei Möglichkeiten zur Antragstellung zur Verfügung, die Formulare finden Sie im Abschnitt „Anträge und Formulare“:

1) Ein Online-Formular,

2) oder als PDF-Antrag zum Herunterladen. Wie im Online-Formular haben Sie die Möglichkeit, mit dem "Vereinfachten Antrag auf Bereitstellung von Informationen aus dem Liegenschaftskataster" die am häufigsten nachgefragten Informationen aus dem Liegenschaftskataster, wie beispielsweise einen Auszug aus der Liegenschaftskarte (umgangssprachlich "Flurkarte" oder einen Flurstücks- und Eigentumsnachweis mit Angaben zu den benachbarten Flurstücken (umgangssprachlich "Bauwerberliste" für Bauantragstellung) zu beantragen.  
Alternativ steht Ihnen der "Antrag auf Bereitstellung von Informationen aus dem Liegenschaftskataster" zur Beantragung diverser weiterer Informationen aus dem Liegenschaftskataster zur Verfügung.

Die Kartenauszüge werden in den Formaten DIN A4 bis DIN A0 in den Maßstäben 1:500, 1:1000 und 1:2000 bereitgestellt. Eine Legende erläutert die dargestellten Karteninhalte. Nachweise werden im Format DIN A4 abgegeben.
Es entstehen Kosten nach der Sächsischen Vermessungskostenverordnung. Beispiel: Die Gebühr für einen Auszug aus der Liegenschaftskarte im Format DIN A4 beträgt 20,00 € zuzüglich Mehrwertsteuer von 19 % (+ 3,80 €) = 23,80 €. Weitere Kosten erfragen Sie bitte bei unseren Mitarbeitern der Geschäftsstelle.
Der Auszug aus der Liegenschaftskarte ist zur Entnahme von Maßen, insbesondere von Grenzmaßen oder Grenzabständen nicht geeignet. Benutzung der Daten des Liegenschaftskatasters nach Maßgabe von § 13 des Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetzes.
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