Allgemeine Informationen
Rechtliche Vereinigung mehrerer Grundstücke zu einem Grundstück oder rechtliche Teilung eines Grundstücks in mehrere selbstständige Grundstücke.
Voraussetzungen:
- Die zu vereinigenden Grundstücke bilden örtlich und wirtschaftlich eine Einheit.
- Die Teilung dient der Herstellung einer örtlichen und wirtschaftlichen Einheit.
- Die Beglaubigung eines Antrages auf Vereinigung oder Teilung erfolgt nur im Zusammenhang mit einer beantragten Verschmelzung.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag (wird durch das Amt für Ländliche Entwicklung und Vermessung vorbereitet und mit den notwendigen Angaben versehen),
- gültiger Personalausweis oder Reisepass.
Ablauf
Nachdem Sie einen Antrag auf Verschmelzung(!!) eingereicht haben, prüft die untere Vermessungsbehörde dessen Vollständigkeit und die Erfordernis einer Vereinigung oder Teilung im Grundbuch. Sie werden als Antragsteller über das Erfordernis informiert und entscheiden dann, ob Sie die Beglaubigung im Amt für Vermessung wünschen.
Möchten Sie die Beglaubigung im Amt für Vermessung durchführen lassen, ist unbedingt eine Terminvereinbarung notwendig. Die Beglaubigung der Unterschriftsleistung findet durch einen Berechtigten statt (die Vorlage des gültigen Personalausweises oder Reisepasses ist erforderlich). Die Übergabe des beglaubigten Antrags an das zuständige Grundbuchamt erfolgt durch die untere Vermessungsbehörde per Post oder auf Wunsch in eigener Regie durch den Antragsteller.
Möchten Sie die Beglaubigung im Amt für Vermessung durchführen lassen, ist unbedingt eine Terminvereinbarung notwendig. Die Beglaubigung der Unterschriftsleistung findet durch einen Berechtigten statt (die Vorlage des gültigen Personalausweises oder Reisepasses ist erforderlich). Die Übergabe des beglaubigten Antrags an das zuständige Grundbuchamt erfolgt durch die untere Vermessungsbehörde per Post oder auf Wunsch in eigener Regie durch den Antragsteller.
Kosten und Gebühren
Tarifstelle 1.1.8: Beglaubigung von Unterschriften bei Anträgen auf Vereinigung oder Teilung von Grundstücken nach § 18 Abs. 1 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz - kostenfrei.
Ansprechpartner
Name: | Antje Seehars |
Stellenbezeichnung: | Katasterfortführung |
Telefon: | 0375 4402-25810 |
E-Mail: | vermessung@landkreis-zwickau.de |
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