Allgemeine Informationen
1. „Was ist das beschleunigte Fachkräfteverfahren?“
Mit dem Beschleunigten Fachkräfteverfahren haben Arbeitgeber die Möglichkeit, für die Einreise einer bestimmten Fachkraft aus dem Ausland eine sog. Vorabzustimmung der Ausländerbehörde zu einem Visum zu erhalten. Unter Vorlage dieser Vorabzustimmung bei der deutschen Auslandsvertretung wird das Visumsverfahren beschleunigt durchgeführt.
Vertiefte Informationen können Sie dem beiliegenden Informationsblatt (Anlage 1) entnehmen.
Diese Internetseite informiert sie über die konkrete Umsetzung im Landkreis Zwickau.
Ausführliche Informationen stellt der Freistaat Sachsen unter https://www.fachkraefte.zuwanderung.sachsen.de/ bereit.
2. „Kontaktdaten“
Die Kontaktdaten der Ausländerbehörde des Landkreises Zwickau finden Sie in der Anlage 2.
3. „Welche Stellen unterstützen vor Kontaktaufnahme mit Ausländerbehörde“
Vor der erstmaligen Kontaktaufnahme erhalten Sie Informationen beim Arbeitgeberservice der BA Zwickau https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/arbeitgeber-service sowie beim Fachinformationszentrum Zuwanderung Chemnitz https://www.netzwerk-iq-sachsen.de/fachinformationszentren-zuwanderung/. Das Fachinformationszentrum gibt Ihnen unter folgenden Kontaktdaten insbesondere Informationen zum Anerkennungsverfahren für ausländische Berufs- und Hochschulabschlüsse sowie zu bei der Ausländerbehörde vorzulegenden Unterlagen:
Telefon: Tel: 0371-5202-7174
Mailadresse: fizu-chemnitz@exis.de
Anschrift: Annaberger Straße 105 in 09120 Chemnitz
Hotline Leitstelle Zuwanderung: 0800 722-3000 mail@leitstelle-kmu-sachsen.de
Erforderliche Unterlagen
Bevor Sie erstmals bei der Ausländerbehörde vorsprechen,
sollten Sie folgende Fragen geklärt haben bzw. folgende Unterlagen vorlegen
können:
- Ist die Ausländerbehörde Zwickau örtlich für meinen Fall zuständig (Maßgeblich ist der Ort der Betriebsstätte an der der Ausländer eingesetzt werden soll)?
- ausgefüllter Vorabcheck (Anlage 3)
- Farbkopie des Reisepasses des Ausländers mit Seiten der Personalien und der maschinenlesbaren Zeile
- ideal wäre zudem, wenn Sie bereits das Merkblatt des IQ-Netzwerkes Sachsen erhalten haben, aus die Informationen zum Anerkennungsverfahren für konkrete Berufe hervorgehen
Anträge und Formulare
- Informationsblatt für Arbeitgeber zum beschleunigten Verfahren für Fachkräfte aus dem Ausland
- Kontaktdaten der Ausländerbehörde
- Vorab-Check zum beschleunigten Fachkräfteverfahren nach § 81a AufenthG
- Vollmacht für den Arbeitgeber zur Beantragung eines beschleunigten Fachkräfteverfahrens
- Untervollmacht für die Beantragung eines beschleunigten Fachkräfteverfahrens
- Vollmacht für die Beantragung der Aufnahme des Familiennachzugs von minderjährigen, ledigen Kinder in das beschleunigte Fachkräfteverfahren
- Vollmacht für die Beantragung der Aufnahme des Familiennachzugs des Ehepartners in das beschleunigte Fachkräfteverfahren
- Erklärung des Arbeitgebers zum Beschäftigungsverhältnis
- Zusatzblatt zur Erklärung des Arbeitgebers bei Anerkennungsverfahren
Ansprechpartner
Stellenbezeichnung: | Sachbearbeiter |
Telefon: | 0375 4402-24194 (24168) |
Fax: | BeschleunigtesVerfahren@landkreis-zwickau.de |