Beschleunigtes Fachkräfteverfahren
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Was ist das beschleunigte Fachkräfteverfahren?

Mit dem Beschleunigten Fachkräfteverfahren haben Arbeitgeber die Möglichkeit, für die Einreise einer bestimmten Fachkraft aus dem Ausland eine sog. Vorabzustimmung der Ausländerbehörde zu einem Visum zu erhalten. Unter Vorlage dieser Vorabzustimmung bei der deutschen Auslandsvertretung wird das Visumsverfahren beschleunigt durchgeführt.
Vertiefte Informationen können Sie dem beiliegenden Informationsblatt (Anlage 1) entnehmen.

Ausführliche Informationen stellt der Freistaat Sachsen unter https://amt24.sachsen.de/zufi/leistungen/6006195 bereit.

Welche Stellen unterstützen vor Kontaktaufnahme mit Ausländerbehörde

Vor der erstmaligen Kontaktaufnahme erhalten Sie Informationen beim Arbeitgeberservice der BA Zwickau https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/arbeitgeber-service sowie beim Fachinformationszentrum Zuwanderung Chemnitz https://www.netzwerk-iq-sachsen.de/fachinformationszentren-zuwanderung/. Das Fachinformationszentrum gibt Ihnen unter folgenden Kontaktdaten insbesondere Informationen zum Anerkennungsverfahren für ausländische Berufs- und Hochschulabschlüsse sowie zu bei der Ausländerbehörde vorzulegenden Unterlagen:

Telefon:
             
Tel: 0375 390 93 71


Mailadresse:      fizu@welcome-zwickau.de

Anschrift:           Römerplatz 4, 08056 Zwickau

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