Allgemeine Informationen
Was ist das beschleunigte Fachkräfteverfahren?
Mit dem Beschleunigten Fachkräfteverfahren haben Arbeitgeber die Möglichkeit, für die Einreise einer bestimmten Fachkraft aus dem Ausland eine sog. Vorabzustimmung der Ausländerbehörde zu einem Visum zu erhalten. Unter Vorlage dieser Vorabzustimmung bei der deutschen Auslandsvertretung wird das Visumsverfahren beschleunigt durchgeführt.
Vertiefte Informationen können Sie dem beiliegenden Informationsblatt (Anlage 1) entnehmen.
Ausführliche Informationen stellt der Freistaat Sachsen unter https://amt24.sachsen.de/zufi/leistungen/6006195 bereit.
Welche Stellen unterstützen vor Kontaktaufnahme mit Ausländerbehörde
Vor der erstmaligen Kontaktaufnahme erhalten Sie Informationen beim Arbeitgeberservice der BA Zwickau https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/arbeitgeber-service sowie beim Fachinformationszentrum Zuwanderung Chemnitz https://www.netzwerk-iq-sachsen.de/fachinformationszentren-zuwanderung/. Das Fachinformationszentrum gibt Ihnen unter folgenden Kontaktdaten insbesondere Informationen zum Anerkennungsverfahren für ausländische Berufs- und Hochschulabschlüsse sowie zu bei der Ausländerbehörde vorzulegenden Unterlagen:
Telefon: Tel: 0375 390 93 71
Mailadresse: fizu@welcome-zwickau.de
Anschrift: Römerplatz 4, 08056 Zwickau
Erforderliche Unterlagen
Bevor Sie erstmals bei der Ausländerbehörde vorsprechen,
sollten Sie folgende Fragen geklärt haben bzw. folgende Unterlagen vorlegen
können:
- Wird der Ausländer in einer Betriebsstätte eingesetzt, die sich im Landkreis Zwickau befindet? (nur bejahendenfalls ist die Ausländerbehörde Zwickau zuständig, da hierfür maßgeblich der Einsatzort ist)
- ausgefüllter Vorabcheck (Anlage 3)
- Farbkopie des Reisepasses des Ausländers mit Seiten der Personalien und der maschinenlesbaren Zeile
Anträge und Formulare
- Informationsblatt für Arbeitgeber zum beschleunigten Verfahren für Fachkräfte aus dem Ausland
- Vorab-Check zum beschleunigten Fachkräfteverfahren nach § 81a AufenthG
- Mustervollmacht für den Arbeitgeber zur Beantragung eines beschleunigten Fachkräfteverfahrens (Verwendung nur bei Ergänzung der personifizierten Daten möglich)
- Mustervollmacht für die Beantragung eines beschleunigten Fachkräfteverfahrens (Verwendung nur bei Ergänzung der personifizierten Daten möglich)
- Mustervollmacht für d. Beantragung d. Aufnahme des Familiennachzugs von minderjährigen, ledigen Kinder in das beschleunigte Fachkräfteverfahren (Verwendung nur bei Ergänzung d. personifizierten Daten)
- Mustervollmacht für die Beantragung der Aufnahme des Familiennachzugs des Ehepartners in das beschleunigte Fachkräfteverfahren (Verwendung nur bei Ergänzung der personifizierten Daten möglich)
- Erklärung des Arbeitgebers zum Beschäftigungsverhältnis
- Zusatzblatt zur Erklärung des Arbeitgebers bei Anerkennungsverfahren
Ansprechpartner
Telefon: | - |
Fax: | BeschleunigtesVerfahren@landkreis-zwickau.de |