Allgemeine Informationen
Integrierte Sozialplanung im Landkreis Zwickau
Integrierte Sozialplanung
Der Landkreis Zwickau hat sich mit der Einführung der Integrierten Sozialplanung den gesellschaftlichen Herausforderungen aus dem demografischen Wandel und der damit einhergehenden Notwendigkeit einer aktiven Auseinandersetzung um Priorisierungen und Ressourceneinsatz bei Pflege und Ausbau der vorhandenen sozialen Infrastruktur gestellt. Dabei trägt er den Grundsätzen der Bedarfsgerechtigkeit und Nachhaltigkeit Rechnung. Integrierte Sozialplanung basiert auf der intensiven und vernetzten Zusammenarbeit zwischen den Fachplanungen unter Einbeziehung einer breit angelegten Beteiligungsebene sowie der Betroffenen selbst. Versäulte Planungsstrukturen, bei denen Fachplanungen weitgehend isoliert nebeneinander stehen, werden abgelöst. Die Integrierte Sozialplanung umfasst die Expertise zur Integrierten Sozialplanung (Konzeption), das Leitpapier zur Implementierung der Integrierten Sozialplanung, den Sozialbericht, den Sozialstrukturatlas, das Sozialraummonitor sowie nachfolgend aufgeführt vier Fachplanungen, die sich zum Teil in Teilfachpläne untergliedern:
Schulnetz-/Schulentwicklungsplanung
Der Landkreis Zwickau stellt den Schulnetzplan im Bereich allgemeinbildende Schulen auf. Zu den allgemeinbildenden Schulen gehören Grundschulen, Oberschulen, Gymnasien und Förderschulen. Die Schulnetzplanung soll die planerische Grundlage für ein alle Bildungsgänge umfassendes, regional ausgeglichenes und unter zumutbaren Bedingungen erreichbares Bildungsangebot schaffen. Schulen in freier Trägerschaft werden berücksichtigt. Der Schulnetzplan umfasst einen Schulnetzbericht, eine mittel- und langfristige Bedarfsprognose, eine langfristige Zielplanung mit den entsprechenden Ausführungsmaßnahmen sowie einen Standortplan. Zur Aufstellung des Schulnetzplanes bedarf es des Einvernehmens der jeweiligen Schulträger. Der Schulnetzplan wird mit der Jugendhilfeplanung abgestimmt.
Jugendhilfeplanung
Der Landkreis Zwickau trägt für die Erfüllung der Aufgaben im Bereich der Jugendhilfe die Gesamtverantwortung einschließlich der Planungsverantwortung. Insbesondere hat er die erforderlichen und geeigneten Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen den verschiedenen Grundrichtungen der Erziehung entsprechend rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung zu stellen. Die Planungsverantwortung umfasst die Bestandserfassung an Einrichtungen und Diensten, die Bedarfserfassung für einen mittelfristigen Zeitraum und die Planung der zur Befriedigung des Bedarfs notwendigen Vorhaben. Die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe sind dabei frühzeitig zu beteiligen. Die Jugendhilfeplanung untergliedert sich in drei Teilfachpläne (Hilfen zur Erziehung, Kinder- und Jugendarbeit [§§ 11-14, 16 SGB VIII] und Kita-Bedarfsplan).
Bedarfsplanung für Kindertageseinrichtungen (Kita-Bedarfsplan)
Der Landkreis hat im Rahmen seiner Planungsverantwortung ein bedarfsgerechtes und plurales Angebot im Bereich der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen gem. §§ 22 ff. SGB VIII zu sichern. Unter dem Grundsatz „Wohnortnahe Prävention vermindert administrative Intervention“ wirkt der Landkreis Zwickau über seine planerischen - und Steuerungsmöglichkeiten in der Jugendhilfe auf die Gestaltung und Entwicklung eines leistungsstarken und nachhaltigen Betreuungs-, Hilfe- und Unterstützungssystems hin. Die Kita-Bedarfsplanung wird ausgehend von den Grundsätzen der Jugendhilfeplanung im Landesjugendhilfegesetz und durch das Sächsische Kindertagesstättengesetz geregelt. Sie ist jährlich zum 31.12. fortzuschreiben. Die Fortschreibung erfolgt unter Beteiligung der Kommunen, der Träger von Kindertageseinrichtungen sowie Vertretern von Kindertagespflegestellen und Eltern. Der Bedarfsplan für Kindertageseinrichtungen ist ein Teilfachplan der Jugendhilfeplanung.
Teilhabeplanung
Der Landkreis Zwickau verfolgt im Rahmen seiner kommunalen Daseinsvorsorge das Ziel, die bestehende Soziallandschaft in ihrer Leistungsfähigkeit zu erhalten und weiter auszubauen. Dabei soll dem Grundsatz „Inklusion statt Separation“ von Menschen mit Behinderung Rechnung getragen werden. Die Teilhabeplanung führt valide Bedarfsuntersuchungen und die Evaluation bestehender Leistungsangebote durch mit dem Ziel, unterschiedliche Entwicklungen und Bedarfslagen in den einzelnen Planungsräumen genauer und frühzeitiger aufzuzeigen und erforderlichen kommunalen oder sozialwirtschaftlichen Angeboten eine höhere Planungssicherheit zu geben. Bei der Erstellung des Teilhabeplanes wird der vom Kreistag eingesetzte Behindertenbeirat beteiligt. Die Teilhabeplanung untergliedert sich in zwei Teilfachpläne (Soziale Infrastruktur, Alltägliche Lebensführung).
Senioren-Sozialplanung
Unter dem Grundsatz „Selbstbestimmt altern“ wirkt der Landkreis Zwickau auf eine Angebotspalette hin, die ein selbstbestimmtes Altern für alle Bürgerinnen und Bürger in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden möglich macht und unterstützt dabei alle darauf abzielenden Initiativen. Zu diesem Zweck stellt er eine Senioren-Sozialplanung auf, die ein wichtiges steuerungsunterstützendes Instrument darstellt, das auf Bedarfsgerechtigkeit, Nachhaltigkeit und ökonomisches Handeln ausgerichtet ist. Die Senioren-Sozialplanung führt valide Bedarfsuntersuchungen und die Evaluation bestehender Leistungsangebote durch mit dem Ziel, unterschiedliche Entwicklungen und Bedarfslagen in den einzelnen Planungsräumen genauer und frühzeitiger aufzuzeigen und erforderlichen kommunalen oder sozialwirtschaftlichen Angeboten eine höhere Planungssicherheit zu geben. Bei der Erstellung des Senioren-Sozialplanes wird der vom Kreistag bestellte Seniorenbeauftragte beteiligt. Die Senioren-Sozialplanung untergliedert sich in zwei Teilfachpläne (Bedarfsgerechte pflegerische Infrastruktur, Alltägliche Lebensführung).
Kommunales Bildungsmanagement (Monitoring)
Ziel des kommunalen Bildungsmanagements im Landkreis Zwickau ist es, eine Bildungslandschaft zu gestalten, die den Herausforderungen der kommenden Jahre gerecht wird. Als Teil der Integrierten Sozialplanung ist es Aufgabe des kommunalen Bildungsmanagements, basierend auf validen Daten der verschiedenen Planungsbereiche, Analysen über die aktuelle Bildungssituation des Landkreises zu erstellen und Handlungsempfehlungen für die zuständigen Bildungsakteure vor Ort abzuleiten. Zur Herstellung der hierfür notwendigen Transparenz im gesamten Bildungsgeschehen sollen die vorhandenen Akteure und Angebote im Landkreis Zwickau erfasst, strukturiert und zusammen geführt werden. Orientiert am Leitbild des Lebenslangen Lernens wird das Thema ganzheitlich vom frühkindlichen Lernen bis hin zur Bildung im Seniorenalter betrachtet. Den Schwerpunkt legt der Landkreis auf die Gestaltung reibungsarmer Übergänge, um erfolgreiche Bildungsbiografien zu ermöglichen, Teilhabe zu stärken, Chancengleichheit zu fördern und berufliche Perspektiven zu schaffen. Mit dem Ziel, ein für alle Menschen in allen Lebenslagen passgenaues Bildungsangebot vorzuhalten, wird das Thema Bildung im Landkreis Zwickau in kommunale Entwicklungsstrategien eingebunden und als Motor für die Entwicklung der Region anerkannt.
(Das Vorhaben „Aufbau eines kommunalen Bildungsmanagements im Landkreis Zwickau“ mit dem Förderkennzeichen: 01JL1836 wird im Rahmen des Programms „Bildung integriert“ vom Bundesministerium für Bildung und Forschung und dem Europäischen Sozialfonds gefördert.)
Integrierte Sozialplanung
Der Landkreis Zwickau hat sich mit der Einführung der Integrierten Sozialplanung den gesellschaftlichen Herausforderungen aus dem demografischen Wandel und der damit einhergehenden Notwendigkeit einer aktiven Auseinandersetzung um Priorisierungen und Ressourceneinsatz bei Pflege und Ausbau der vorhandenen sozialen Infrastruktur gestellt. Dabei trägt er den Grundsätzen der Bedarfsgerechtigkeit und Nachhaltigkeit Rechnung. Integrierte Sozialplanung basiert auf der intensiven und vernetzten Zusammenarbeit zwischen den Fachplanungen unter Einbeziehung einer breit angelegten Beteiligungsebene sowie der Betroffenen selbst. Versäulte Planungsstrukturen, bei denen Fachplanungen weitgehend isoliert nebeneinander stehen, werden abgelöst. Die Integrierte Sozialplanung umfasst die Expertise zur Integrierten Sozialplanung (Konzeption), das Leitpapier zur Implementierung der Integrierten Sozialplanung, den Sozialbericht, den Sozialstrukturatlas, das Sozialraummonitor sowie nachfolgend aufgeführt vier Fachplanungen, die sich zum Teil in Teilfachpläne untergliedern:
Schulnetz-/Schulentwicklungsplanung
Der Landkreis Zwickau stellt den Schulnetzplan im Bereich allgemeinbildende Schulen auf. Zu den allgemeinbildenden Schulen gehören Grundschulen, Oberschulen, Gymnasien und Förderschulen. Die Schulnetzplanung soll die planerische Grundlage für ein alle Bildungsgänge umfassendes, regional ausgeglichenes und unter zumutbaren Bedingungen erreichbares Bildungsangebot schaffen. Schulen in freier Trägerschaft werden berücksichtigt. Der Schulnetzplan umfasst einen Schulnetzbericht, eine mittel- und langfristige Bedarfsprognose, eine langfristige Zielplanung mit den entsprechenden Ausführungsmaßnahmen sowie einen Standortplan. Zur Aufstellung des Schulnetzplanes bedarf es des Einvernehmens der jeweiligen Schulträger. Der Schulnetzplan wird mit der Jugendhilfeplanung abgestimmt.
Jugendhilfeplanung
Der Landkreis Zwickau trägt für die Erfüllung der Aufgaben im Bereich der Jugendhilfe die Gesamtverantwortung einschließlich der Planungsverantwortung. Insbesondere hat er die erforderlichen und geeigneten Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen den verschiedenen Grundrichtungen der Erziehung entsprechend rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung zu stellen. Die Planungsverantwortung umfasst die Bestandserfassung an Einrichtungen und Diensten, die Bedarfserfassung für einen mittelfristigen Zeitraum und die Planung der zur Befriedigung des Bedarfs notwendigen Vorhaben. Die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe sind dabei frühzeitig zu beteiligen. Die Jugendhilfeplanung untergliedert sich in drei Teilfachpläne (Hilfen zur Erziehung, Kinder- und Jugendarbeit [§§ 11-14, 16 SGB VIII] und Kita-Bedarfsplan).
Bedarfsplanung für Kindertageseinrichtungen (Kita-Bedarfsplan)
Der Landkreis hat im Rahmen seiner Planungsverantwortung ein bedarfsgerechtes und plurales Angebot im Bereich der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen gem. §§ 22 ff. SGB VIII zu sichern. Unter dem Grundsatz „Wohnortnahe Prävention vermindert administrative Intervention“ wirkt der Landkreis Zwickau über seine planerischen - und Steuerungsmöglichkeiten in der Jugendhilfe auf die Gestaltung und Entwicklung eines leistungsstarken und nachhaltigen Betreuungs-, Hilfe- und Unterstützungssystems hin. Die Kita-Bedarfsplanung wird ausgehend von den Grundsätzen der Jugendhilfeplanung im Landesjugendhilfegesetz und durch das Sächsische Kindertagesstättengesetz geregelt. Sie ist jährlich zum 31.12. fortzuschreiben. Die Fortschreibung erfolgt unter Beteiligung der Kommunen, der Träger von Kindertageseinrichtungen sowie Vertretern von Kindertagespflegestellen und Eltern. Der Bedarfsplan für Kindertageseinrichtungen ist ein Teilfachplan der Jugendhilfeplanung.
Teilhabeplanung
Der Landkreis Zwickau verfolgt im Rahmen seiner kommunalen Daseinsvorsorge das Ziel, die bestehende Soziallandschaft in ihrer Leistungsfähigkeit zu erhalten und weiter auszubauen. Dabei soll dem Grundsatz „Inklusion statt Separation“ von Menschen mit Behinderung Rechnung getragen werden. Die Teilhabeplanung führt valide Bedarfsuntersuchungen und die Evaluation bestehender Leistungsangebote durch mit dem Ziel, unterschiedliche Entwicklungen und Bedarfslagen in den einzelnen Planungsräumen genauer und frühzeitiger aufzuzeigen und erforderlichen kommunalen oder sozialwirtschaftlichen Angeboten eine höhere Planungssicherheit zu geben. Bei der Erstellung des Teilhabeplanes wird der vom Kreistag eingesetzte Behindertenbeirat beteiligt. Die Teilhabeplanung untergliedert sich in zwei Teilfachpläne (Soziale Infrastruktur, Alltägliche Lebensführung).
Senioren-Sozialplanung
Unter dem Grundsatz „Selbstbestimmt altern“ wirkt der Landkreis Zwickau auf eine Angebotspalette hin, die ein selbstbestimmtes Altern für alle Bürgerinnen und Bürger in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden möglich macht und unterstützt dabei alle darauf abzielenden Initiativen. Zu diesem Zweck stellt er eine Senioren-Sozialplanung auf, die ein wichtiges steuerungsunterstützendes Instrument darstellt, das auf Bedarfsgerechtigkeit, Nachhaltigkeit und ökonomisches Handeln ausgerichtet ist. Die Senioren-Sozialplanung führt valide Bedarfsuntersuchungen und die Evaluation bestehender Leistungsangebote durch mit dem Ziel, unterschiedliche Entwicklungen und Bedarfslagen in den einzelnen Planungsräumen genauer und frühzeitiger aufzuzeigen und erforderlichen kommunalen oder sozialwirtschaftlichen Angeboten eine höhere Planungssicherheit zu geben. Bei der Erstellung des Senioren-Sozialplanes wird der vom Kreistag bestellte Seniorenbeauftragte beteiligt. Die Senioren-Sozialplanung untergliedert sich in zwei Teilfachpläne (Bedarfsgerechte pflegerische Infrastruktur, Alltägliche Lebensführung).
Kommunales Bildungsmanagement (Monitoring)
Ziel des kommunalen Bildungsmanagements im Landkreis Zwickau ist es, eine Bildungslandschaft zu gestalten, die den Herausforderungen der kommenden Jahre gerecht wird. Als Teil der Integrierten Sozialplanung ist es Aufgabe des kommunalen Bildungsmanagements, basierend auf validen Daten der verschiedenen Planungsbereiche, Analysen über die aktuelle Bildungssituation des Landkreises zu erstellen und Handlungsempfehlungen für die zuständigen Bildungsakteure vor Ort abzuleiten. Zur Herstellung der hierfür notwendigen Transparenz im gesamten Bildungsgeschehen sollen die vorhandenen Akteure und Angebote im Landkreis Zwickau erfasst, strukturiert und zusammen geführt werden. Orientiert am Leitbild des Lebenslangen Lernens wird das Thema ganzheitlich vom frühkindlichen Lernen bis hin zur Bildung im Seniorenalter betrachtet. Den Schwerpunkt legt der Landkreis auf die Gestaltung reibungsarmer Übergänge, um erfolgreiche Bildungsbiografien zu ermöglichen, Teilhabe zu stärken, Chancengleichheit zu fördern und berufliche Perspektiven zu schaffen. Mit dem Ziel, ein für alle Menschen in allen Lebenslagen passgenaues Bildungsangebot vorzuhalten, wird das Thema Bildung im Landkreis Zwickau in kommunale Entwicklungsstrategien eingebunden und als Motor für die Entwicklung der Region anerkannt.
(Das Vorhaben „Aufbau eines kommunalen Bildungsmanagements im Landkreis Zwickau“ mit dem Förderkennzeichen: 01JL1836 wird im Rahmen des Programms „Bildung integriert“ vom Bundesministerium für Bildung und Forschung und dem Europäischen Sozialfonds gefördert.)
Ansprechpartner
Name: | Uta Jahn |
Stellenbezeichnung: | SGL Planung/ Controlling, stv. Amtsleiterin |
Telefon: | 0375 4402-23017 |
E-Mail: | PlanungControlling@landkreis-zwickau.de |
Öffnungszeiten | |
Hausanschrift | |
Postanschrift |
Weitere Informationen
- Integrierte Sozialplanung – Übersicht
- Integrierte Sozialplanung – Expertise
- Integrierte Sozialplanung – Leitpapier
- Integrierte Sozialplanung – Sozialraummonitor
- Integrierte Sozialplanung – Sozialstrukturatlas
- Teilschulnetzplan - AbS 2020
- Jugendhilfeplanung – Teilfachplan Kita-Bedarfsplan 2024-2026
- Senioren-Sozialplan Infrastruktur 2017
- Teilhabeplanung Infrastruktur 2017
- Jugendhilfeplanung – Teilfachplan §§ 11-14, § 16 SGB VIII_2023
- Senioren-Sozialplan - Wohnen 2020
- Senioren-Sozialplan - Bildung 2021
- Teilhabeplan - Wohnen 2020
- Teilhabeplan - Bildung 2021
- Jugendhilfeplanung – Teilfachplan HzE und angrenzende Aufgaben 2021
- Integrierte Sozialplanung – Jugendhilfeplanung Monitoring Hilfen zur Erziehung und angrenzende Aufgaben 2023
- Psychiatrie- und Suchthilfeplan 2024