Förderung Asyl
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Förderung, Asyl, Integrative Maßnahmen,

Förderung Asyl

Auf der Grundlage der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt über die Gewährung einer Pauschale für soziale Zwecke (Sächsische Kommunalpauschalenverordnung – SächsKomPauschVO) vom 27. September 2023 können Fördermittelanträge für niedrigschwellige Sprachkurse und Mikroprojekte sowie für Arbeitsgelegenheiten im Landkreis Zwickau, Sozialamt – Förderung – eingereicht werden.

Antragsberechtigt sind natürliche und gemeinnützige juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie anerkannte Religionsgemeinschaften wie zum Beispiel Kommunen, Träger der freien Wohlfahrtspflege, gemeinnützige Träger, Vereine oder Verbände.

Detaillierte Ausführungen dazu finden Sie in unseren Hinweisblättern. 
                                                                

Beantragung 
Den Antrag für die Förderung von niedrigschwelligem Sprach- und Kulturerwerb oder die Bereitstellung von Arbeitsgelegenheiten muss beim Landkreis Zwickau, Sozialamt, Sachgebiet Soziale Grundsicherung - Förderung mit dem hierfür vorgeschriebenen Formular eingereicht werden.

Anträge müssen rechtzeitig vor Beginn der Maßnahmen gestellt werden, da eine rückwirkende Bewilligung nicht möglich ist.


Die Fördermittelanträge sollten allerdings bis spätestens zum 30. September des laufenden Jahres eingereicht werden.

 Das Antragsformular steht als PDF-Datei zur Verfügung.   

Bewilligung 

Nachdem der Antrag im Landkreis Zwickau eingegangen ist, wird dieser seitens des zuständigen Sachbearbeiters geprüft. Die Entscheidung über den Förderantrag wird schriftlich mitgeteilt. Wurde über einen Antrag positiv entschieden, erhält der Antragsteller einen Zuwendungsbescheid.   

Auszahlung 

Die Auszahlungsmodalitäten sind dem Zuwendungsbescheid zu entnehmen.

Verwendungsnachweis 

Die zweckentsprechende Verwendung der Fördermittel ist gegenüber der Bewilligungsbehörde nachzuweisen. Der Nachweis der Verwendung hat auf dem Formular "Verwendungsnachweis" zu erfolgen. Dem Verwendungsnachweis sind ein Sachbericht und eine statistische Erfassung der erbrachten Leistungen beizufügen.

Die Frist zur Abgabe des Verwendungsnachweises ist dem Zuwendungsbescheid zu entnehmen.
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