Entsorgung von sperrigen Kunststoffabfällen
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Im Landkreis Zwickau können Sie einmal jährlich die Abholung von sperrigen Kunststoffabfällen beantragen.

Im Landkreis Zwickau werden sperrige Kunststoffabfälle nach Beantragung mittels Entsorgungskarte haushaltsnah abgeholt. Der Anspruch besteht einmal jährlich je Haushalt und an die öffentliche Abfallentsorgung angeschlossenem Gewerbe.

Hinweise:
  • Sperrige Kunststoffabfälle dürfen nur in haushaltsüblichen Mengen bereitgestellt werden.
  • Die Abholung erfolgt an der Grundstücksgrenze (kein Transport aus der Wohnung).
  • Eine Abholung ist nicht nur am Wohnsitz, sondern auch an einem "abweichenden Abholort" (zum Beispiel einer Gartenanlage) möglich. Dieser muss sich aber im Gebiet des Landkreises Zwickau befinden.
  • Es ist keine Selbstanlieferung möglich.
Was gehört zu den sperrigen Kunststoffabfällen?
  • Hierbei handelt es sich um sperrigen Restabfälle aus Kunststoff ohne Verbundstoffe, welche aufgrund ihrer Größe beziehungsweise Beschaffenheit auch nach zumutbarer Zerkleinerung nicht über die zugelassenen Abfallbehälter entsorgt werden können.
  • Dazu zählen insbesondere Regentonnen, Gartenmöbel oder Spielzeug.
  • Sperrige Kunststoffabfälle müssen ausschließlich aus Kunststoffen bestehen. Bitte entfernen Sie etwaige Fremdmaterialien.
  • weitere Kategorien siehe Entsorgungskarte unter Anträge und Formulare
Was gehört nicht zu den sperrigen Kunststoffabfällen?
  • Leichtverpackungen (Verkaufsverpackungen aus Kunststoff)
  • Abfälle, die aus Bau- und Modernisierungsmaßnahmen hervorgehen und mit dem Gebäude bzw. dem Grundstück fest verbunden waren („Abbruchabfälle“), zum Beispiel Baustyropor oder Kunststoffgartenzäune.

Voraussetzungen:
  • Wohnsitz oder Gewerbesitz mit Anschluss an die öffentliche Abfallentsorgung im Landkreis Zwickau

  1. Der Antrag ist im Landratsamt Zwickau einzureichen.
  2. Die Terminbekanntgabe erfolgt durch das beauftragte Entsorgungsunternehmen schriftlich oder per E-Mail.
  3. Die Wartezeit beträgt zwei bis vier Wochen.
  4. Bitte stellen Sie die sperrigen Kunststoffabfälle an der Grundstücksgrenze bis 07:00 Uhr am Abholtag, jedoch frühestens am Vortag bereit. 
  5. Bitte reinigen Sie den Gehweg oder die Fahrbahn nach der Abholung, falls erforderlich.
  • Die Abholung ist einmal jährlich für jeden Haushalt und Gewerbetreibenden im Landkreis Zwickau gebührenfrei. Die Kosten sind in der Sockelgebühr enthalten.
  • "Nicht zugelassene" Abfallsäcke werden mitgenommen, jedoch wird eine Gebühr in Höhe von 3,50 EUR je Sack berechnet. Diese wird mit Gebührenbescheid festgesetzt.
  • Widerrechtlich und ohne Beantragung bereitgestellte Abfälle müssen durch den Verursacher ordnungsgemäß entsorgt werden.
  • Es besteht eine Überlassungspflicht an den Landkreis Zwickau.
Stellenbezeichnung:Kontakt Abfallwirtschaft
Aufgabenbeschreibung: Entgegennahme aller Anliegen rund um die Abfallentsorgung im Landkreis Zwickau
Telefon: 0375 4402-26600
Fax:0375 4402-26119
E-Mail:abfallwirtschaft@landkreis-zwickau.de
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