Bildungsticket
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Zuschuss zum Bildungsticket für die Schülerbeförderung

Der Kreistag des Landkreises Zwickau hat beschlossen, Familien durch die Begrenzung des Eigenanteils beim Erwerb des BildungsTickets (BiTi) in der satzungsgemäßen Schülerbeförderung für die Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 1 bis 4 zu unterstützen.

Hiernach erhalten Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 1 bis 4, die ein BiTi erworben haben oder deren Beförderung im freigestellten Schülerverkehr erfolgt, einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 120 Euro ab dem Schuljahr 2022/2023.

Mit den Verkehrsunternehmen Regionalverkehr Westsachsen GmbH (RVW) und den städtischen Verkehrsbetrieben Zwickau (SVZ) ist eine Direkterstattung vereinbart.

Das heißt für die Bürgerinnen und Bürger, die das Ticket bei den oben genannten Verkehrsbetrieben erwerben, dass sie den Zuschuss zur Schülerbeförderung nicht gesondert bei der Kreisverwaltung beantragen müssen.

Dies gilt ebenso für die im Jahr 2022 bereits gestellten und zukünftigen Anträge auf BiTi-Abonnements.

Durch den Zweckverband Mittelsachsen wird ebenso eine Direkterstattung erfolgen.

Wird das BiTi bei einem anderen Verkehrsunternehmen erworben, kann der Zuschuss ab dem 1. August 2022 über das Antragsformular auf dem Internetportal des Landkreises Zwickau beantragt werden.

Hier sind auch weitere Informationen, die Gewährungsvoraussetzungen für die Bezuschussung durch den Landkreises Zwickau zur Eigenanteilsbegrenzung sowie die „Richtlinie zur Gewährung eines Zuschusses für Schüler/Schülerinnen und Förderschüler/Förderschülerinnen der Klassen 1 bis 4 für deren Beförderung zur Grund- oder Förderschule“ zu finden.

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