Ausfuhr Tiere - Exportanmeldung
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Anmeldung Innergemeinschaftlicher Handel/Export von Tieren mit TRACES-Bescheinigung

TRACES (TRAde Control and Expert System) ist ein Online-Programm der EU, in dem die Tierverbringungen/Tierhandel innerhalb der EU und die Einfuhr von Tieren und Waren tierischen Ursprungs aus Drittländern in die EU abgebildet werden und das die notwendigen einheitlichen Veterinärbescheinigungen zur Verfügung stellt, die in Durchführungsverordnung (EU) 2020/2235 niedergelegt sind.
Ziel ist es, die Arbeit der Veterinärbehörden besser zu vernetzen, um zum Beispiel potenzielle Infektionsträger von Tierseuchen nach Ausbruch einer Tierseuche in anderen Beständen zu identifizieren sowie die Tiergesundheit und den Tierschutz behördlich zu überwachen.  
Melden Sie bitte jede gewerbliche Verbringung rechtzeitig mittels Formulars bei uns an. Beachten Sie bitte, dass die Anmeldung mindestens 2 Werktage vor Transportbeginn bei uns zu erfolgen hat. Füllen Sie das Formular vollständig aus nur so ist gewährleistet, dass dem Veterinäramt alle erforderlichen Angaben vorliegen.
Zehnte Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über die Bestimmung der Verwaltungsgebühren und Auslagen (Zehntes Sächsisches Kostenverzeichnis – 10. SächsKVZ) vom 16. August 2021
Lfd. Nr. 4: Amtstierärztliche einschließlich grenztierärztlicher sowie sonstiger Untersuchungen
Name:Dr. Steffi Kirchgatter
Stellenbezeichnung:Sachgebietsleiterin Tierseuchenbekämpfung und Tiergesundheitsschutz
Telefon: 0375 4402-22610
Fax:0375 4402-32600
E-Mail:lueva@landkreis-zwickau.de
Öffnungszeiten
Hausanschrift
Postanschrift
Name:Petra Petzold-Wild
Stellenbezeichnung:Tierseuchenbekämpfung und Tiergesundheitsschutz - Amtliche Tierärztin
Telefon: 0375 4402-22616
Fax:0375 4402-32600
E-Mail:lueva@landkreis-zwickau.de
Öffnungszeiten
Hausanschrift
Postanschrift
  • Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 zu Tierseuchen und zur Änderung und Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tiergesundheit („Tiergesundheitsrecht“) 
  • Delegierte Verordnung (EU) 2020/688 der Kommission vom 17. Dezember 2019 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates
  • Durchführungsverordnung (EU) 2020/2235 der Kommission vom 16. Dezember 2020 mit Durchführungsbestimmungen zu den Verordnungen (EU) 2016/429 und (EU) 2017/625 des Europäischen Parlaments und des Rates

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