Allgemeine Informationen
Diese Regelungen gelten nur für anspruchsberechtigte Personen gemäß des Durchführungsbeschlusses (EU) 2022/382 in Verbindung mit der EU-Richtlinie 2001/55/EG.
Wenn Sie einen gültigen ukrainischen Führerschein besitzen, müssen Sie nichts weiter unternehmen.
Ihr Führerschein wird in Deutschland und in allen anderen Mitgliedsstaaten der EU gemäß der EU-Verordnung 2022/1280 anerkannt. Diese EU-Verordnung regelt die Vorgehensweise des Europäischen Parlaments und
des Rates zum Umgang mit ukrainischen Fahrerdokumenten, die am 27.07.2022 in Kraft getreten ist.
Diese EU-Verordnung hat eine Geltungsdauer bis zum 06.03.2025 oder bis an dem Tag
an dem der Schutzstatus endet.
Das Mitführen einer beglaubigten Übersetzung oder eines internationalen Führerscheins ist in diesem Fall nicht erforderlich. Der Schutzstatus der ukrainischen Führerscheine wird für die Geltungsdauer der EU-Verordnung 2022/1280 anerkannt, auch wenn sie zwischenzeitlich abgelaufen sind. Gleiches gilt bei einer erstmaligen Ausstellung eines ukrainischen Führerscheines.
Dies stellt gleichzeitig eine Ausnahmeregelung für digitale, verlorene oder gestohlene ukrainische Führerscheine dar.
In diesem Fall wird Ihnen eine auf das Inland beschränkte Ausnahme von der Mitführpflicht des ukrainischen Führerscheins erteilt.
Sofern die technischen Voraussetzungen geschaffen sind, wird Ihnen im Nachgang ein befristeter EU-Kartenführerschein ausgestellt.
Bei dauerhafter Verlegung des Lebensmittelpunktes nach Deutschland ist ein Antrag auf Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis zu stellen.
Hinweis für ukrainische Berufskraftfahrer
Die
erforderlichen Verfahren und Rechtsgrundlagen zur vorübergehenden Anerkennung
ukrainischer Berufskraftfahrerqualifikationen sind derzeit noch nicht
geschaffen.
Erforderliche Unterlagen
Für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung wird folgendes von Ihnen benötigt:
·
- nationaler Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung oder Bescheinigung über den vorübergehenden Aufenthalt
- Meldebestätigung vom Einwohnermeldeamt
- Diebstahlanzeige von einer Polizeidienststelle oder eine eidesstattliche Versicherung zum Verbleib des ukrainischen Führerscheins
- Seriennummer ukrainischer Führerschein
- Führerscheinnummer
- Geburtsdatum
- Nachweis über ausreichendes Sehvermögen nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung
- Nachweis über die gesundheitliche Eignung nach Anlage 5 Nummer 1 der Fahrerlaubnisverordnung
- Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
- Nachweis über ausreichendes Sehvermögen nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung
- Nachweis über die gesundheitliche Eignung nach Anlage 5 Nummer 1 der Fahrerlaubnisverordnung
- "Leistungstest" nach Anlage 5 Nummer 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) bei erstmaliger Beantragung oder ab dem 50. Lebensjahr
- Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
- aktuelles Führungszeugnis (vom Einwohnermeldeamt nach Belegart O, nicht älter als 3 Monate)
Kosten und Gebühren
- Die Ausnahmegenehmigung für digitale, verlorene oder gestohlene ukrainische Führerscheine kostet 41,70 Euro.
- Die Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung kostet 30,70 Euro.
Ansprechpartner
Stellenbezeichnung: | Mitarbeiter der Fahrerlaubnisbehörde |
Telefon: | 0375 4402-24312 |
Fax: | 0375 4402-24329 |
E-Mail: | fuehrerschein@landkreis-zwickau.de |
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