Allgemeine Informationen
- Fällt Ihr Hund aufgrund der Rasse unter die Gefährlichkeitsvermutungund wurde die Gefährlichkeit nicht durch einen Wesenstest widerlegt oder
- wurde die Gefährlichkeit im Einzelfall festgestellt,
Die Erlaubnis wird nur erteilt, wenn der Antragsteller
- das 18. Lebensjahr vollendet hat,
- die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzt,
- das Bestehen einer besonderen Haftpflichtversicherung nachweist,
- in den dem Halten dienenden Räumlichkeiten und Freianlagen eine verhaltensgerechte und ausbruchssichere Unterbringung ermöglicht, so dass die körperliche Unversehrtheit von Menschen und Tieren nicht gefährdet wird.
- wegen einer vorsätzlichen Straftat,
- wegen einer im Zustand der Trunkenheit begangenen Straftat,
- wegen einer Straftat gegen das Tierschutzgesetz, das
Waffengesetz, das Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen, das
Sprengstoffgesetz oder das Bundesjagdgesetz
Die erforderliche Zuverlässigkeit (§ 5 Abs. 1 Nr. 2) besitzen ferner Personen in der Regel nicht, die
- wiederholt oder gröblich gegen die Vorschriften des Tierschutzgesetzes, des Waffengesetzes, des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen, des Sprengstoffgesetzes oder des Bundesjagdgesetzes verstoßen haben,
- trunksüchtig oder rauschmittelsüchtig sind oder Medikamente missbräuchlich anwenden,
- aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer geistigen oder seelischen Behinderung Betreute nach § 1896 des Bürgerlichen Gesetzbuches sind,
- wiederholt gegen die §§ 3 bis 7 dieses Gesetzes verstoßen haben.