Allgemeine Informationen
Bitte melden Sie Ihr Gewerbe auch bei der Abfallwirtschaft des Landkreises Zwickau an und ab, sodass die Veranlagung des Gewerbes korrekt erfolgen kann.
Im Falle einer Anmeldung ist auch die Beschäftigtenzahl anzugeben. Anhand dieser errechnet sich
der Einwohnergleichwert. Dieser ist wiederum Bemessungsgrundlage für die Sockelgebühr.
Voraussetzungen:
Die Mitteilung kann nur durch die Grundstückseigentümerin beziehungsweise den Grundstückseigentümer, die Hausverwaltung oder die Gewerbetreibende beziehungsweise den Gewerbetreibenden erfolgen.
Erforderliche Unterlagen
- Unterschrift ist unbedingt erforderlich
- schriftliche Beantragung per Formular (siehe Anträge und Formulare) oder formlos per E-Mail oder Fax
Besonderheiten
Die Umrechnung der Anzahl der Beschäftigten (sowie falls zutreffend
Kinder oder Betten) in die sogenannten Einwohnergleichwerte erfolgt
anhand der Anlage 1 zur Abfallgebührensatzung (siehe Formular unter Anträge und Formulare), zum
Beispiel:
- In Arztpraxen oder Apotheken gilt ein Schlüssel von einem Einwohnergleichwert je vier Beschäftigte.
- In Restaurants und Cafés erfolgt die Umrechnung 1:1.
- Schulen werden mit einem Einwohnergleichwert je vier Beschäftigte plus je 20 Schülerinnen und Schüler veranschlagt.
Ansprechpartner
Stellenbezeichnung: | Kontakt Abfallwirtschaft |
Aufgabenbeschreibung: | Entgegennahme aller Anliegen rund um die Abfallentsorgung im Landkreis Zwickau |
Telefon: | 0375 4402-26600 |
Fax: | 0375 4402-26119 |
E-Mail: | abfallwirtschaft@landkreis-zwickau.de |
Öffnungszeiten | |
Hausanschrift | |
Postanschrift |