Allgemeine Informationen
Für Transportunternehmen, die Tiere mehr als acht Stunden vom Aufladen des ersten Tieres bis zum vollständigen Abladen transportieren, ist eine Zulassung nach Artikel 11 der Verordnung (EG) Nummer 1/2005 erforderlich. Für derartige lange Transporte dürfen nur speziell dafür ausgerüstete Transportfahrzeuge eingesetzt werden, die den Anforderungen der Verordnung (EG) Nummer 1/2005 (Anhang I Kapitel VI) entsprechen und gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nummer 1/2005 gesondert zuzulassen sind.
Voraussetzungen:
Voraussetzungen für eine Zulassung des Typ 1 (Transportdauer bis 8 Stunden)
- Sie sind in Deutschland ansässig oder haben, sofern sie in einem Drittland ansässig sind, einen Vertreter in Deutschland
- Sie haben nachgewiesen, dass Sie ausreichend und geeignetes Personal verfügen
- Sie haben in den letzten drei Jahren keine Verstöße gegen das gemeinschaftliche und/oder einzelstaatliche Tierschutzrecht begangen haben
- Sie erfüllen alle Voraussetzungen für eine Zulassung des Typ 1
- Sie haben gültige Befähigungsnachweise für sämtliche Fahrer und Betreuer, die für lange Beförderungen eingesetzt werden
- Sie haben gültige Zulassungsnachweise für sämtliche Straßentransportmittel, die für lange Beförderungen eingesetzt werden sollen
- Sie haben Einzelheiten zu den Verfahren, nach denen die Bewegungen der Fahrzeuge verfolgt und aufgezeichnet werden (Navigationssystem)
- Sie haben Notfallpläne, die in dringenden Fällen zum Tragen kommen
Erforderliche Unterlagen
- ausgefülltes Antragsformular
- Kopien der Befähigungsnachweise der Fahrer und Betreuer
- Führungszeugnis
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Kosten und Gebühren
Lfd. Nr. 5 Tarifstelle 14.4 - 25,-- Euro je angefangene Viertelstunde
Zehntes Sächsisches Kostenverzeichnis vom 16. August 2021 (SächsGVBl. S. 898) in der derzeit geltenden Fassung
Zehntes Sächsisches Kostenverzeichnis vom 16. August 2021 (SächsGVBl. S. 898) in der derzeit geltenden Fassung
Ansprechpartner
Name: | Antje Rahm |
Stellenbezeichnung: | Fleisch- und Geflügelfleischhygieneüberwachung - Sachgebietsleiterin |
Aufgabenbeschreibung: | Sachgebiet Tierschutz, Tierarzneimittelüberwachung, Fleischhygiene |
Telefon: | 0375 4402-22650 |
Fax: | 0375 4402-32600 |
E-Mail: | lueva@landkreis-zwickau.de |
Öffnungszeiten |
Rechtsgrundlagen
- Verordnung über den Schutz von Tieren beim Transport und zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates (Tierschutztransportverordnung, TierSchTrV) vom 11. Februar 2009 (BGBl. I S. 375) in der derzeit geltenden Fassung
- Verordnung
(EG) Nr. 1/2005 über den Schutz von Tieren beim Transport und damit
zusammenhängenden Vorgängen vom 22. Dezember 2004 in der derzeit geltenden
Fassung