Entsorgung von Elektro(nik)-Altgeräten
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Nutzen Sie die kostenfreien Rückgabemöglichkeiten im Handel. Der Landkreis Zwickau bietet zusätzlich zwei Entsorgungswege an: Selbstanlieferung oder Abholung auf Abruf

Rückgabe im Handel (kostenfrei)
  • Es können bis zu 3 Altgeräte, die nicht größer als 25 Zentimeter sind, kostenfrei im Handel zurückgegeben werden. Dies gilt für Fachmärkte mit einer Verkaufsfläche für Elektro­geräte von mindestens 400 Quadratmetern und auch für Super­märkte und Lebens­mittel­discounter, die über eine Gesamt­ver­kaufs­fläche von mindestens 800 Quadratmetern verfügen und mehrmals im Jahr Elektrogeräte im Angebot haben.
  • Beim Kauf eines neuen Elektrogeräts können Sie ein Altgerät der gleichen Art kostenfrei zurückgeben.
  • Jeder Online-Händler muss Rück­gabe­möglich­keiten für kleineren E-Schrott (nicht größer als 25 Zentimeter) in zumut­barer Entfernung gewähr­leisten. Auf der Website des Online-Händlers informiert dieser über seinen angebotenen Rück­gabe­möglich­keiten.
Selbstanlieferung (gebührenfrei)Abholung auf Abruf (gebührenpflichtig)
Die Abholung erfolgt auf Antrag mittels Entsorgungskarte (online oder Post).
  • Der Anspruch besteht für Haushalte und an die öffentliche Abfallentsorgung angeschlossene Gewerbe.
  • Die Abholung erfolgt an der Grundstücksgrenze (kein Transport aus der Wohnung).
  • Die Abholung ist nicht nur am Wohnsitz, sondern auch an einem "abweichenden Abholort" (zum Beispiel einer Gartenanlage) möglich. Dieser muss sich aber im Gebiet des Landkreises Zwickau befinden.
Was gehört zu den Elektro(nik)-Altgeräten?
  • Elektro(nik)-Altgeräte sind in der Regel mit dem Symbol der durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet.
  • siehe Entsorgungskarte unter Anträge und Formulare
  • Die bereitgestellten Geräte dürfen Außenmaße bis zu maximal 3,00 Meter nicht überschreiten.
Warum ist eine getrennte Sammlung wichtig?
  • Elektro(nik)-Altgeräte enthalten wertvolle Metalle und andere Stoffe, die nach ihrer Rückgewinnung als Sekundärrohstoffe genutzt werden können und so einen wichtigen Beitrag zur Verringerung der Umweltbelastung und des Energieverbrauchs leisten.
  • Sie können auch Schadstoffe enthalten, welche bei nicht fachgerechter Entsorgung eine Gefahr für Umwelt und Gesundheit darstellen.


Voraussetzungen:
  • Wohnsitz oder Gewerbesitz mit Anschluss an die öffentliche Abfallentsorgung im Landkreis Zwickau

Bei Abholung auf Abruf (gebührenpflichtig):
  1. Der Antrag ist im Landratsamt Zwickau einzureichen.
  2. Die Abholung erfolgt nach Terminbekanntgabe durch das Entsorgungsunternehmen schriftlich oder per E-Mail.
  3. Bitte stellen Sie die Geräte an der Grundstücksgrenze bis 07:00 Uhr am Abholtag, jedoch frühestens am Vortag bereit.
  4. Die Wartezeit beträgt zwei bis vier Wochen.
Bei Beauftragung der Abholung und

  • Abholung im Jahr 2024: 10,64 Euro pro Abholantrag zuzüglich:
  • 5,32 Euro je Großgerät (bei dem mindestens eine der Abmessungen 0,50 Meter, aber keine 1,50 Meter überschreitet)
  • 42,56 Euro je Maxigerät (bei dem mindestens eine der Abmessungen 1,50 Meter, aber keine 3,00 Meter überschreitet)
  • Abholung im Jahr 2025*: 9,90 Euro pro Abholantrag zuzüglich:
  • 5,32 Euro je Großgerät (bei dem mindestens eine der Abmessungen 0,50 Meter, aber keine 1,50 Meter überschreitet)
  • 42,56 Euro je Maxigerät (bei dem mindestens eine der Abmessungen 1,50 Meter, aber keine 3,00 Meter überschreitet)
Die Gebühr wird der antragstellenden Person nach der Abholung per Gebührenbescheid berechnet.

Bei Selbstanlieferung:

* Aufgrund der Verschiebung des Inkrafttretens des § 2b Umsatzsteuergesetz im Landkreis Zwickau erfolgt die Erhebung und Abrechnung der Transportgebühr für Elektro(nik)-Altgeräte in 2025 ohne Umsatzsteuer.
  • Die Entsorgung von Elektro(nik)-Altgeräten ist ausschließlich über den Landkreis Zwickau oder Hersteller und Vertreiber von Elektrogeräten, sprich den Handel, zulässig.
  • Die Ab- oder Weitergabe an jegliche andere Sammelfirmen (oft durch Handzettel im Briefkasten beworben) stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit Bußgeld geahndet werden.
Stellenbezeichnung:Kontakt Abfallwirtschaft
Aufgabenbeschreibung: Entgegennahme aller Anliegen rund um die Abfallentsorgung im Landkreis Zwickau
Telefon: 0375 4402-26600
Fax:0375 4402-26119
E-Mail:abfallwirtschaft@landkreis-zwickau.de
Öffnungszeiten
Hausanschrift
Postanschrift
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