Tierkörperbeseitigung
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Tierkadaver,Schlachtabfälle,tote Tiere,tierische Nebenprodukte,Entsorgung



Für die Tierkörperbeseitigung sind die Körperschaften des öffentlichen Rechts verantwortlich, also Landkreise und kreisfreie Städte. Sie haben die Pflicht zur Beseitigung von Tierkörpern, Tierkörperteilen und Erzeugnissen in Tierkörperbeseitigungsanstalten und bilden Zweckverbände.
Der Zweckverband für Tierkörperbeseitigung Sachsen ist für die Entsorgung tierischer Nebenprodukte im gesamten Freistaat zuständig.
Entsorgungspflichtiges Material (z. B. Tierkadaver und Schlachtabfälle) welches bei Bürgern anfällt ist zur Abholung direkt beim Zweckverband für Tierkörperbeseitigung Sachsen anzumelden.

Voraussetzungen:
Anmeldung beim Zweckverband für Tierkörperbeseitigung Sachsen (Telefon 035249 735-0/ Fax 035249 735-25)
Benutzungs- und Gebührenordnung des Zweckverbandes für Tierkörperbeseitigung Sachsen
Name:Dr. Steffi Kirchgatter
Stellenbezeichnung:Sachgebietsleiterin Tierseuchenbekämpfung und Tiergesundheitsschutz
Telefon: 0375 4402-22610
Fax:0375 4402-32600
E-Mail:lueva@landkreis-zwickau.de
Öffnungszeiten
Hausanschrift
Postanschrift
Sächsisches Ausführungsgesetz zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz
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