Allgemeine Informationen
Aufgabengebiete:
- selbstständige Geschwindigkeitsmessungen
- Bearbeitung von Anzeigen
- der Kommunen
- der Polizei
- Begleitung der Verfahren
- Verwarnung
- Bußgeldbescheid
- Einspruch
- Rechtsmittel können nur
- per Fax,
- auf dem Postweg oder
- zur Niederschrift in der Behörde eingelegt werden.
- Der Einspruch ist nicht per E-Mail möglich.
- Informationen zum Bußgeldkatalog
(Link zu gesetze-im-internet.de) - Informationen zum Fahreignungsregister
(Link zum Kraftfahrtbundesamt)
Kosten und Gebühren
- Verwarnung (bis 55,00 Euro) - keine Gebühren, wenn Verwarnung wirksam wird
- grundsätzlich keine Punkteeintragung im Fahreignungsregister
- Bußgeldbescheid - Gebühr 5 % der Geldbuße, mindestens 25,00 Euro + 3,50 Euro für Zustellung
Besonderheiten
- Kann der für einen Halte- oder Parkverstoß verantwortliche Fahrzeugführer vor Eintritt der Verfolgungsverjährung nicht ermittelt werden, werden dem Halter des Fahrzeuges gemäß § 25a Straßenverkehrsgesetz die Kosten des Verfahrens auferlegt.
- Kann der für eine Geschwindigkeitsüberschreitung verantwortliche Fahrzeugführer nicht ermittelt werden, kann gemäß § 31a Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung das Führen eines Fahrtenbuches angeordnet werden.
- Wenn Sie weder das Bußgeld bezahlen noch Einspruch erheben, wird ein Mahnverfahren eingeleitet. Dies ist mit zusätzlichen Kosten verbunden. Ist erkennbar, dass Sie sich der Zahlung bewusst entziehen wollen, kann eine Erzwingungshaft angeordnet werden.
Ansprechpartner
Stellenbezeichnung: | Sachbearbeiter Bußgeldstelle |
Aufgabenbeschreibung: | Geschwindigkeitsverstöße |
Telefon: | 0375 4402-24134 |
Fax: | 0375 4402-24109 |
E-Mail: | bussgeld@landkreis-zwickau.de |
Öffnungszeiten | |
Hausanschrift | |
Postanschrift | |
Stellenbezeichnung: | Sachbearbeiter Bußgeldstelle |
Aufgabenbeschreibung: |
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Telefon: | 0375 4402-24145 |
Fax: | 0375 4402-24109 |
E-Mail: | bussgeld@landkreis-zwickau.de |
Öffnungszeiten | |
Hausanschrift | |
Postanschrift |