Allgemeine Informationen
Aufgabenträger
Das Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr im Freistaat Sachsen regelt die
Aufgabenträgerschaft und Finanzverwaltung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV).
Aufgabenträger sind demnach
- für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) seit 01.12.1998 der Zweckverband
Verkehrsverbund Mittelsachsen (ZVMS) sowie - für den Straßenpersonennahverkehr (ÖPNV) die Landkreise und kreisfreien Städte
Der Landkreis Zwickau ist entsprechend § 3 Abs. 1 des Gesetzes über den öffentlichen
Personennahverkehr im Freistaat Sachsen (ÖPNVG) Aufgabenträger für den straßen-
gebundenen öffentlichen Personennahverkehr im Kreisgebiet. Der Aufgabenträger hat
nach § 5 des ÖPNVG „ einen verbindlichen Nahverkehrsplan zu erstellen, zu beschließen
und fortzuschreiben“.
Der Kreistag hat die Fortschreibung des Nahverkehrsplanes (NVP) beschlossen.
Der für die Fortschreibung des Nahverkehrsplanes relevante Nahverkehrsraum umfasst
das gesamte Kreisgebiet ohne das Stadtgebiet Zwickau, da die Aufgabenträgerschaft
für den ÖPNV bei der Kreisstadt Zwickau selbst liegt.
Der Nahverkehrsplan vom Landkreis Zwickau für die Jahre 2010 bis 2015 steht
zur Ansicht und zum Downloaden unter "WEITERE INFORMATIONEN" zur Verfügung.
Der Nahverkehrsplan für die Jahre 2016 bis 2021 wird gegenwärtig erarbeitet.
Aufgabenträger für die Schülerbeförderung
Der Zweckverband Verkehrsverbund Mittelsachsen ist seit 2011 Aufgabenträger für die Schülerbeförderung der Landkreise Mittelsachsen, Zwickau und für den Erzgebirgskreis sowie für die Städte Chemnitz und Zwickau. Die aktuelle Satzung und weitere Informationen können im Internetauftritt des Verkehrsverbundes Mittelsachsen nachgelesen werden.
Weitere Informationen
- Fortschreibung Nahverkehrsplan 2010 bis 2015 vom Juni 2010
- Anhang A – Bedienungsangebot und Festsetzungen
- Anhang B - Linienbündelungs-Konzept
- Karten zur Fortschreibung des Nahverkehrsplanes
- Gesamtbericht nach Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung (EG) 1370/2007 für das Kalenderjahr 2014
- Gesamtbericht nach Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung (EG) 1370/2007 für das Kalenderjahr 2015
- Gesamtbericht nach Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung (EG) 1370/2007 für das Kalenderjahr 2016
- Gesamtbericht nach Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung (EG) 1370/2007 für das Kalenderjahr 2017
- Gesamtbericht nach Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung (EG) 1370/2007 für das Kalenderjahr 2018
- Gesamtbericht nach Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung (EG) 1370/2007 für das Kalenderjahr 2019
- Gesamtbericht nach Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung (EG) 1370/2007 für das Kalenderjahr 2020
- Gesamtbericht nach Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung (EG) 1370/2007 für das Kalenderjahr 2021
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