Allgemeine Informationen
Aufgabengebiete:
- alle Ordnungswidrigkeiten, die nicht Straßenverkehrsrecht betreffen
- Rechtsgebiete:
- Sächsisches Schulgesetz
- Sächsische Bauordnung
- Unterhaltsvorschussgesetz
- Waffengesetz
- Immissionsschutzgesetz
- Asylgesetz
- Ordnungswidrigkeitengesetz
- Güterkraftverkehrsgesetz
- Kreislaufwirtschaftsgesetz
- Jugendschutzgesetz
- Wohngeldgesetz
- und andere
- Begleitung der Verfahren
- Verwarnung
- Bußgeldbescheid
- Einspruch
- Rechtsmittel können nur
- per Fax,
- auf dem Postweg oder
- zur Niederschrift in der Behörde eingelegt werden.
- Der Einspruch ist nicht per E-Mail möglich.
Kosten und Gebühren
- Verwarnung (bis 55,00 Euro) - keine Gebühren, wenn Verwarnung wirksam wird
- Bußgeldbescheid - Gebühr 5 % der Geldbuße, mindestens 25,00 Euro + 3,50 Euro für Zustellung
Besonderheiten
- Wenn Sie weder das Bußgeld bezahlen noch Einspruch erheben, wird ein Mahnverfahren eingeleitet. Dies ist mit zusätzlichen Kosten verbunden. Ist erkennbar, dass Sie sich der Zahlung bewusst entziehen wollen, kann eine Erzwingungshaft angeordnet werden.
Ansprechpartner
Stellenbezeichnung: | Sachbearbeiter Bußgeldstelle |
Aufgabenbeschreibung: | sonstige Ordnungswidrigkeiten |
Telefon: | 0375 4402-24132 |
E-Mail: | bussgeld@landkreis-zwickau.de |
Öffnungszeiten | |
Hausanschrift | |
Postanschrift |
Rechtsgrundlagen
- Ordnungswidrigkeitengesetz
- Ordnungswidrigkeiten-Zuständigkeitsverordnung
- Bundes- und Landesgesetze