Asylbewerberleistungen
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Asylbewerberleistungen, AsylbLG

Asylbewerberleistungen

Ausländer, die sich tatsächlich im Bundesgebiet aufhalten und eine Aufenthaltsgestattung nach dem Asylverfahrensgesetz (Asylbewerber) oder einen anderen im § 1 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) genannten Aufenthaltsstatus besitzen, erhalten Leistungen nach diesem Gesetz.
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