Soziale Grundsicherung
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Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Älteren und dauerhaft voll erwerbsgeminderten Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus Einkommen und Vermögen beschaffen können, ist auf Antrag Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zu leisten.

1.  Leistungsberechtigt wegen Alters ist, wer die Altersgrenze erreicht hat.
2.  Leistungsberechtigt wegen einer dauerhaften vollen Erwerbsminderung ist, wer das 18. Lebensjahr
     vollendet hat, unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage im Sinne der gesetzlichen
     Rentenversicherung voll erwerbsgemindert und bei dem unwahrscheinlich ist, dass die volle
     Erwerbsminderung behoben werden kann.

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung umfasst:
  • den Regelbedarf (insbesondere Ernährung, Kleidung, Energie, Körperpflege, Hausrat und persönliche Bedürfnisse),
  • Leistung für Unterkunft und Heizung,
  • gegebenenfalls bestehende Mehrbedarfe,
  • einmalige Bedarfe für:
    • Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten,
    • Erstausstattungen für Bekleidung und Erstausstattungen bei Schwangerschaft und Geburt,
    • Anschaffung und Reparaturen von orthopädischen Schuhen, Reparaturen von therapeutischenGeräten und Ausrüstungen sowie die Miete von therapeutischen Geräten.         
  • Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung,
  • Leistungen für Bildung und Teilhabe .

Stellenbezeichnung:Mitarbeiterin Bürodienst
Telefon: 0375 4402-22151
E-Mail:SozA-Grundsicherung@landkreis-zwickau.de
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