Untersuchungspflicht in Rinderbeständen
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BHV1,BVD,Leukose,Brucellose,Paratuberkulose



Grundsätzlich hat der Tierhalter seine Tiere untersuchen zu lassen. Die Pflicht, den Bestandstierarzt rechtzeitig mit der Probenentnahme zu beauftragen, obliegt ausschließlich dem Tierhalter. Die  Rinderhalter erhalten hier zur jährlichen Untersuchungspflicht ihrer Bestände nachfolgende Informationen:
Name:Dr. Steffi Kirchgatter
Stellenbezeichnung:Sachgebietsleiterin Tierseuchenbekämpfung und Tiergesundheitsschutz
Telefon: 0375 4402-22610
Fax:0375 4402-32600
E-Mail:lueva@landkreis-zwickau.de
Öffnungszeiten
Hausanschrift
Postanschrift
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